Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 160

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Gegenüber der EU haben wir für die Badesaison 1997 erstmals Berichtspflicht. Die Berichtslegung kann nur dann erfolgen, wenn von den Ländern sechs Wochen nach Ablauf der Badesaison der Bericht an das Gesundheitsministerium übermittelt wird.

Die erste Beprobung hat Anfang Juni zu erfolgen, und es sind sechs Untersuchungen vorgesehen.

Es wurde auch schon über die Kosten gesprochen: Sie belaufen sich auf über 3 Millionen Schilling im Jahr. Das Budget für 1997 wurde zwar schon beschlossen, aber durch Umschichtungen im Budget wird dieser Betrag aufgebracht werden.

Natürlich sind auch zusätzliche Geräte für die Beprobung notwendig. Für diese Geräte sind im Budget 1997 270 000 S vorgesehen. Den Ländern erwachsen keine zusätzlichen Kosten, außer den Kosten für die Berichterstellung.

Ich meine, daß das Geld für die Kosten der Beprobungen besser angelegt ist, als wenn man Folgekosten bezahlen muß, die dann für die Heilung von Krankheiten anfallen.

Natürlich sind in diesem Gesetz auch Strafen für die Nichterfüllung der Bestimmungen beziehungsweise für die Nichteinholung der vorgeschriebenen Bewilligungen vorgesehen. Sie gehen bis zu einer Höhe von 100 000 S. Wenn aufgrund eines derartigen Verstoßes eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit von Personen entstanden ist oder wenn der Täter schon zweimal nach diesen Bestimmungen bestraft worden ist und der Tatbestand einer strafbaren Handlung besteht, sind Geldstrafen bis zu 300 000 S vorgesehen.

Ich hoffe jedoch, daß es zu keinem strafbaren Tatbestand kommt. Ich meine, daß mit der vorliegenden Regierungsvorlage, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird, ein weiterer wesentlicher Beitrag in Richtung Gesundheitsvorsorge geleistet wird, und ich hoffe, daß alle Fraktionen dieses Hohen Hauses diesem Gesetz zustimmen werden.

Dem Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Motter können wir aus gesundheitspolitischen Gründen leider nicht zustimmen, denn die Infektionsgefahr ist bei Badewasser erheblich größer und vielfältiger: Man bedenke nur, daß die Infektionen über die Nase und über die Haut auch in die Lunge gelangen können. Daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Abg. Motter: Und das Trinkwasser?) Eine Erweiterung der Begutachtungsstellen ist durch den Abänderungsantrag Onodi, Dr. Leiner im Gesundheitsausschuß schon erfolgt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.32

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Mit dem Medizinproduktegesetz liegt uns ein Gesetz vor, das eine weitere Lücke in der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht schließt.

Dieses Gesetzeswerk wurde zwar kritisch betrachtet, stellt aber im Endeffekt dennoch ein Werk dar, das weit über die EU-Richtlinien hinausgeht und europaweit sehr wohl vorbildhaft wirken kann und auch wirken wird. Es wurde auf alle Probleme Bedacht genommen, und unser Gesetz ist in Art und Umfang dem vor zirka zwei Jahren in Deutschland beschlossenen Gesetz sehr weit voraus. Es ist sicher um einiges umfangreicher, dennoch meine ich, daß wir aus der Vorgangsweise in Deutschland gelernt und Fehlerquellen vermieden haben.

Einige wichtige positive und auch kritische Punkte wurden schon in der Diskussion vorweg angesprochen. Ich möchte die Diskussion über dieses Gesetz nicht verlängern. Im Gesundheitsausschuß gab es eine sehr ausführliche Diskussion darüber, wie dieser Ausschuß ja immer sehr ausführliche Diskussionen führt. Wir von der ÖVP werden diesem Gesetz zustimmen,


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