Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Im Grundsatz gebe ich Ihnen allerdings recht, Herr Kollege, daß der Antrag falsch und undifferenziert ist und deshalb zurückverwiesen werden muß. Ich bin deshalb Kontraredner, weil ich bei den anderen Punkten dagegen bin, und deshalb hat man mich so gemeldet. In diesem Antrag bin ich aber ausnahmsweise auf Ihrer Seite, wenngleich ich der Meinung bin, daß man in dieser Hinsicht sehr vorsichtig sein muß. Der Antrag Firlinger ist schlecht durchdacht, undifferenziert und wird nicht besser, auch wenn ihn die anderen Liberalen jetzt noch verteidigen.

21.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dunst. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.48

Abgeordnete Verena Dunst (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte drei Bemerkungen zu den heute besprochenen Inhalten machen.

Zunächst einmal: Es freut mich, daß alle fünf Parteien in Sachen Bäderhygiene die gleiche Ansicht haben. Einer solchen Neuregelung kommt natürlich in einem Fremdenverkehrsland wie Österreich besondere Bedeutung zu. Man kann sicherlich von vertrauensbildenden Maßnahmen sprechen, wenn dafür gesorgt wird, daß die Kontrollauflagen beachtet werden. Der in- und ausländische Gast soll mit Genuß in unseren heimischen Gewässern baden können, ohne sich fürchten zu müssen. Er soll vor allem die Gewißheit haben, daß ständige Kontrollen und ein entsprechendes Warnsystem die hohe Qualität der österreichischen Bäder sichern.

Zweitens: Ich war nicht gerade positiv überrascht, als ich von mehreren Rednern hören mußte, daß ihnen das Medizinproduktegesetz zu lang sei! Frau Abgeordnete Motter! Ich muß Ihnen ehrlich sagen: Wenn gerade Sie von einem Monstergesetz sprechen, dann ist meine Enttäuschung besonders groß. Sie werfen ein, daß die EU mit weniger als 29 Verordnungen auskommt. Ich gebe in diesem Fall jedoch der Frau Minister völlig recht: Dieses Gesetz zum Schutz des Konsumenten kann nicht lang genug sein. Ich glaube, das sollte man hier noch einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Redezeit ist kurz. Daher möchte ich gleich zum dritten und letzten Punkt meiner Ausführungen kommen. Abgeordneter Salzl und viele andere meiner Vorredner haben den Entschließungsantrag betreffend das Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl angesprochen. Ich möchte dazu nur ganz kurz zwei Bemerkungen machen:

Erstens: Wie wir alle wissen, ist in Österreich die Verfütterung von Tierkörpermehl an Wiederkäuer bereits seit 1990 verboten.

Zweitens: In den österreichischen Tierbeständen ist bisher kein einziger Fall von BSE aufgetreten. Seit 1990 werden routinemäßig die Gehirne aller Tiere mit zentralnervalen Störungen nach deren Tötung in der Bundeslehranstalt für Tierseuchenbekämpfung in Mödling untersucht.

Wenn es heute zu einer Zurücknahme kommt, dann kann ich nur sagen: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. In der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses wird dieser Fünf-Parteien-Antrag – davon bin ich überzeugt – sicherlich wieder zustande kommen. Herr Dr. Pumberger! Herr Abgeordneter Schuster! Frau Abgeordnete Motter! Frau Abgeordnete Haidlmayr! Ich hoffe, Sie werden zu Ihrem Wort stehen! – Danke.

21.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Huber. 3 Minuten Selbstbeschränkung in der Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.51

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte zunächst einmal ganz kurz auf das Medizinproduktegesetz zu sprechen kommen, das wir Sozialdemokraten – das möchte ich hier betonen – nicht als zu aufgebläht und als zu weit gehend erachten, denn wenn es um die Gesundheit geht, kann es kein Zuviel an Kontrolle, an Hygiene und an Schutz für die Patienten geben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite