Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 165

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Insbesondere die vorgesehene Meldepflicht ist für mich ein zentraler Punkt dieses Gesetzeswerkes. Damit wurde erreicht, daß eine lückenlose Rückverfolgung aller medizinischen Produkte möglich ist, damit im Krisenfall dann punktgenau und rasch eingeschritten werden kann und verdächtige oder schädliche Produkte ohne langes Suchen aus dem Verkehr gezogen werden können. Damit ist das Risiko für die Patienten, mit einem minderwertigen oder sogar schädlichen Produkt behandelt zu werden, weitgehend minimiert.

Ich sehe auch in der Einrichtung des Medizinregisters einen weiteren Sicherungsmechanismus, vor allem deshalb, weil dieser Sicherungsmechanismus im Zusammenhang mit der kommenden europäischen Datenbank gesehen werden muß. Daß das Vorhandensein eines solchen zentralen Registers sehr sinnvoll und wichtig ist, hat uns die Praxis gezeigt, denn Österreich verfügt seit über sieben Jahren über ein eigenes Herzschrittmacherregister, welches sich bestens bewährt hat.

Ich meine, daß vor allem auch die über den Verordnungsweg zu erlassenden Sonderbestimmungen hinsichtlich Hygiene und Qualität ein wesentliches Kriterium für die Gesundheitsministerin darstellen. Denn dadurch wird jeglichem Pfusch, gerade in hochsensiblen medizinischen Bereichen, ein Riegel vorgeschoben. Dieses Medizinproduktegesetz, das aus der Notwendigkeit der Umsetzung einer EU-Richtlinie entsteht, wird – davon bin ich überzeugt – für viele Betroffene, Patienten und Konsumenten, mehr Sicherheit, mehr Schutz und mehr Lebensqualität bedeuten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet, und damit ist die Debatte geschlossen.

Wünschen der Berichterstatter beziehungsweise die Berichterstatterinnen das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich werde über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen lassen.

Wir gelangen daher zuerst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 388 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Motter und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Motter und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z. 17 § 14 Abs. 3 bezieht.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse nun über Z. 17 § 14 Abs. 3 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes, und zwar einschließlich der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Der Antrag ist mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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