Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 46

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Wenn wir uns die neuen Zahlen für aktive Arbeitsmarktpolitik anschauen, Kollegin Hostasch, dann werden wir sehen müssen, daß wir nur bedingt durch die ESF-Förderungen diese Zahlen einigermaßen halten können. Und da verletzen Sie von den Koalitionsparteien die Abmachungen, die auch mit der EU getroffen wurden, denn die Förderungen, die die EU über den ESF gibt, sind additiv zu betrachten, das heißt, sie müssen hinzukommen. Das tun sie aber nicht. Sie werden nicht additiv betrachtet, sondern sie werden eingerechnet. Und das ist das Problem, das wir mit Ihrer Art, aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, haben. Das ist auch ein Punkt, der in der Wifo-Studie untersucht wird.

Aber eigentlich geht es im Bereich der Arbeitslosenversicherung um etwas anderes, nämlich darum, daß Sie bei Sparpaket 1 und Sparpaket 2 offensichtlich die völlig falschen Resultate aus diesem Verteilungsbericht gezogen haben und genau bei jenen sehr großen Gruppen am meisten eingespart haben – etwa im Bereich der NotstandshilfebezieherInnen, im Bereich derjenigen, die Notstandshilfe beziehen und Kinder haben –, die es sich am wenigsten leisten können.

Wenn dann Abgeordneter Stummvoll noch sagt, wir müssen mehr auf Eigenverantwortung, auf Eigenvorsorge setzen, dann bitte ich den Abgeordneten Stummvoll, zu erklären, was das für eine Notstandshilfebezieherin bedeutet, die ein Einkommen von 6 000 S hat. Wie soll diese denn Vorsorge und Eigenverantwortung betreiben, Herr Abgeordneter Stummvoll? Erklären Sie doch das den Leuten, die tatsächlich nur 6 000 S verdienen!

Es ist mehr erforderlich als Ihre Vorstellung von Freiheit und von Solidarität in allgemeinen und salbungsvollen Worten. Genau jene Bereiche, in denen es tatsächlich möglich gewesen wäre, über das Sparpaket umzusteuern, in denen die Verteilungswirkung falsch läuft, etwa im Bereich der Wohnbauförderung, etwa im Bereich des Verkehrs, sind nicht im Sparpaket 1 und Sparpaket 2 thematisiert worden. Genau das ist das Problem.

Ich hätte mir auch gewünscht, daß all jene Minister und Ministerinnen, die mit diesen Materien befaßt sind, heute bei der Behandlung der Studie über Umverteilung hier anwesend sind, weil es eine Sache ist, die tatsächlich nicht nur den Finanzminister betrifft. Sie sind nicht gekommen.

Wir hätten uns gewünscht, daß Sozialminister Hums, da das ein großer Bereich ist, bei der Behandlung dieses Themas ins Hohe Haus kommt. Er hat uns gesagt, er müsse einen anderen Termin wahrnehmen. Wir haben das letztendlich akzeptiert, bringen aber einen Entschließungsantrag ein, wonach Minister Hums, weil gerade im Bereich der Arbeitslosenversicherung dramatische Reformen anstehen, in der nächsten Sitzung des Nationalrates Ende November einen Bericht über die geplanten Reformen in seinem Bereich erstatten soll.

Ich bringe Ihnen diesen Entschließungsantrag zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde betreffend Reform des Arbeitslosenversicherungsrechts

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, dem Parlament im Rahmen der nächsten Plenarsitzungen (27. bis 29. November 1996) einen Bericht über die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungssystems und die in diesem Zusammenhang geplanten Reformen sowie über sonstige anhängige Vorhaben abzugeben.

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Ich halte dies angesichts dessen, was sich bei den Arbeitslosen und bei den arbeitslosen Frauen derzeit an dramatischer Entwicklung abspielt, für unerläßlich.


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