Zur Entwicklung der Abgabenbelastung ist zu bemerken, daß es nach dem Konjunktureinbruch 1975 zunehmend Schwierigkeiten gab, den Sozialstaat zu finanzieren. Die Belastung erreichte Mitte der achtziger Jahre ihren Höhepunkt, wurde durch die Steuerreform etwas gesenkt, und von 1990 an nahm die Abgabenbelastung wieder zu. – Das, meine Damen und Herren, besagt diese Studie.
Während die Lohnsteuerquote deutlich angestiegen ist, ist der Anteil der Steuerleistung auf veranlagte Einkommen seit 1974 stark zurückgegangen. 1974 waren es 20,2 Prozent, und derzeit liegt dieser Anteil bei 9 Prozent.
Bei der Entwicklung der Pro-Kopf-Einkommen fällt auf, daß im Vergleich zur Steigerung des Bruttoentgeltes je Arbeitnehmer – sie betrug von 1990 bis 1994 5,1 Prozent – die ASVG-Pensionen um 4,1 Prozent, jedoch die öffentlicher Bediensteter um 8,1 Prozent gestiegen ist.
Die Steuer- und Abgabenquote liegt, wie bereits erwähnt, über dem EU-Durchschnitt. Die Umverteilungswirkung der Abgaben ist jedoch relativ gering, da der Anteil der Abgaben mit progressiver Wirkung – durch die Lohn- und Einkommenssteuer – im internationalen Vergleich niedrig ist. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Abgabenlast zu den regressiven Sozialversicherungsbeiträgen und indirekten Steuern verschoben. Bis zur Höchstbeitragsgrenze ist die Sozialversicherungsbeitragsleistung proportional zum Bruttobezug, darüber ist sie regressiv.
Während die Sozialabgabenquote für durchschnittliche Einkommen bei etwa 18 Prozent liegt, beträgt sie bei einem Monatsbezug von 100 000 S nur 6,6 Prozent. Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung machen in Österreich, wie bereits erwähnt, ein Drittel des Abgabenaufkommens aus, in der OECD hingegen durchschnittlich nur ein Viertel.
Die vertikale Umverteilung durch Aktivitäten der öffentlichen Hand erreicht einen beträchtlichen Umfang. Das obere Drittel der Haushalte – ohne Selbständige, aber mit Pensionisten – verfügt über 60 Prozent des Bruttohaushaltseinkommens, zahlt 62 Prozent der Abgaben und Steuern und erhält 43 Prozent der erfaßten öffentlichen Transfers. Das mittlere Drittel verfügt über 12 Prozent des Bruttohaushaltseinkommens, zahlt knapp 10 Prozent aller Abgaben und erhält aber 22 Prozent aller erfaßten Transfers.
Diese Transfers machen für das untere Drittel der Haushalte 31 Prozent ihres Einkommens aus, für das obere Drittel nur 12 Prozent. Die oberen Einkommen profitieren in Österreich zwar von den Transferleistungen des Staates pro Kopf im allgemeinen ebensoviel wie die unteren Einkommensschichten: Gemessen an ihren Abgabenleistungen erhalten sie jedoch weniger als sie zahlen.
Im Gesundheitswesen gibt es im wesentlichen die gewünschte horizontale Umverteilung vom Gesunden zum Kranken.
Im Gesundheitsbereich kommt es zu einer deutlichen Umverteilung zu Familien, in denen die Frau nicht berufstätig ist und die Kinder sich lange in Ausbildung befinden. Sie zahlen keine zusätzlichen Beiträge, sind aber mitversichert.
Die Ausgaben für Gesundheit zählen heute zu den Spitzenreitern bei den Ausgaben. Die Gesamtausgaben für die Gesundheit machen heute bereits 10 Prozent des BIP aus, die Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung wird die Problematik der Entwicklung auf dem Gesundheitssektor noch verschärfen, denn die Gesundheitskosten für ältere Personen sind im Durchschnitt doppelt so hoch wie für junge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man diese Studie aufmerksam liest, kann man einige Punkte erkennen, die auf ein drittes Belastungspaket der Regierung hinweisen. So kritisiert der Koordinator dieser Studie die Abschaffung der Vermögensteuer und meint, daß Grundvermögen durch viel zu niedrige Einheitswerte massiv unterbewertet seien. Dies hat Herr Dr. Guger – das ist der Koordinator dieser Studie – in einem "Kurier"-Artikel am 1. September 1996 kundgetan; darauf hat bereits heute mein Kollege Böhacker hingewiesen.