Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 140

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besondere Förderungen brauchen, in irgendeiner Weise in eine Art Tutorien einbeziehen. Eine Lösung einer staatlichen Bildungspolitik ist das nicht. Das wollen wir einmal festhalten.

Zum anderen: Es kann natürlich auch sein, daß man die Prognose nicht weiter vorziehen will, weil man damit rechnet, daß sie nicht zutreffend sein wird, weil man sich immer deutlicher, immer offener mit Fragen der Einschränkung der Studierenden befaßt. Das finde ich schon sehr bedauerlich. Ich habe Herrn Sektionschef Höllinger im Ausschuß direkt und persönlich darauf angesprochen, ob es auf der Ebene der Beamten und Beamtinnen des Ressorts Überlegungen in Richtung Studiengebühren gibt. Er hat das zweimal sehr vehement von sich gewiesen. Er hat gesagt, nein, diese gebe es nicht. Ich mußte dann am Tag nach dem Ausschuß den Medien entnehmen, daß Herr Sektionschef Höllinger sehr wohl an derartigen Studien sogar selbst mit beteiligt ist.

Das möchte ich eigentlich nicht auf sich beruhen lassen, weil ich es nicht für legitim halte, daß derartige Überlegungen angestellt werden. Ich halte sie für grundfalsch und aus vielen Gründen für einen sehr schlechten Ansatz, vor allem solange wir nicht insgesamt einmal diskutiert haben, was öffentliche Aufgaben und staatliche Investitionen sind. Daß hier einfach ein historischer Katalog von großteils repressiven Staatsaufgaben übernommen und zu 100 Prozent aus öffentlichen Steuereinnahmen gezahlt wird, während im Schulbereich, im Sozialbereich, im Hochschulbereich immer mehr ein nebuloses Prinzip der Eigenverantwortlichkeit und der Kostenüberwälzung postuliert wird, das kann und will ich nicht einsehen. Das ist verfehlt. (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt, was hier wirklich läuft und warum man nicht offen und ehrlich sagt, das wird diskutiert, und dann Argumente pro und kontra offenlegt, das verstehe ich nicht. Hier wird offenbar unter der Tuchent irgend etwas vorbereitet und dann tunlichst handstreichartig umgesetzt. Wenn Sie glauben, daß das die Vertrauenswürdigkeit der Bürokratie und insgesamt der Regierungspolitik erhöht, dann wird Ihnen da von der Bevölkerung und insbesondere vom Bereich der Universitäten her eine sehr eindeutige Antwort gegeben werden.

Zwei spezielle Fragen möchte ich noch ansprechen; sie sind auch in diesem Ausschuß abgehandelt worden, der ansonsten die Anträge der Opposition, auch wichtige Anträge, einfach schubladiert und vertagt hat, dies grundlos, obwohl die Materien absolut entscheidungsreif sind, wie etwa der Bereich der zahnärztlichen Ausbildung. Aber zwei Problemkreise sind entschieden worden, und auch da gibt es falsche Weichenstellungen, etwa zum einen die Demolierung der studentischen Mitwirkung im Habilitationsverfahren. Ich selbst habe an etlichen Habilitationsverfahren als Studentin teilgenommen. Ich weiß daher, wie qualifiziert die Mitwirkung der Studierenden in diesem Bereich war und ist, und ich kann nicht verstehen, warum Sie, insbesondere Sie als Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion, die Sie dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Ausschuß beklagt haben, das hier so kritiklos zur Kenntnis nehmen: Es ist eine politische Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gewesen. Ich kann sagen: No na, wenn hier ein Gremium, bestehend aus 13 Männern, Professoren, in eigener Sache auch mit entscheidet.

Dieses politische Erkenntnis hätte eine politische Antwort verlangt. Ich verstehe wirklich nicht, warum sich die Abgeordneten der Regierungsparteien bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit dazu bereit gefunden haben oder dazu veranlaßt wurden, Verfassungsbestimmungen zu beschließen, etwa wenn es um die Taxikonzessionen oder um einzelne, sogar rückwirkende Bestimmungen des Sparpaketes gegangen ist, warum man aber im Interesse der Wahrung der studentischen Mitwirkung in allen Bereichen des universitären Geschehens diesen politischen Mut anscheinend nicht aufzubringen bereit ist. Offenbar hat das auch für die sozialdemokratische Fraktion keine Priorität. Ich finde das falsch, und ich bedauere das. (Beifall bei den Grünen.)

Ein letzter Punkt, der mir auch großen Anlaß zur Sorge gibt: das abgelehnte aktive und passive Wahlrecht für externe Lektorinnen und Lektoren. Nach dem UOG 1975 hatten sie es, jetzt wird es ihnen genommen. Ich frage: Warum? Die externen Lektorinnen und Lektoren sind schon durch die Auswirkungen des Belastungspaketes überproportional betroffen. Jetzt wird ihnen


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