Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 60

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Meine Damen und Herren! Wie die heute zur Beschlußfassung anstehenden Gesetzesvorlagen zeigen, kann es – bei aller grundsätzlicher Zurückhaltung gegenüber der Schaffung immer neuer Normen – auf dem für die Gesellschaft so grundsätzlich bedeutsamen Gebiet des Straf- und Strafvollzugsrechts keinen Stillstand geben. Das gilt in besonderem Maße auch für das Strafprozeßrecht. Hier geht es nicht nur um die Schaffung rechtsstaatlich ausgewogener Grundlagen für neue polizeiliche Ermittlungsmethoden, wie sie derzeit im parlamentarischen Unterausschuß beraten werden, sondern überhaupt um die Neugestaltung des gesamten Vorverfahrens. Insbesondere in einer zeitgemäßen Regelung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Dienste der Strafrechtspflege sehe ich eine Hauptaufgabe der laufenden Gesetzgebungsperiode. Wir arbeiten derzeit an einem Entwurf, der sich an der seinerzeit auch den Mitgliedern des Justizausschusses übersandten Punktation orientiert, und werden die Arbeiten in enger Kooperation mit dem Innenressort mit Hochdruck fortsetzen.

Darüber hinaus arbeiten wir an einer umfassenden Regelung der sogenannten Diversion, einschließlich des außergerichtlichen Tatausgleichs im Erwachsenenstrafrecht. Dieser Entwurf wird zu Jahresbeginn zur allgemeinen Begutachtung versendet werden.

Mit diesem Ausblick möchte ich schließen und mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, dem Liberalen Forum und den Grünen.)

13.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Mir wurde eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 7 Minuten bekanntgegeben. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.57

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Strafrechtsänderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit in Österreich, und ich brauche auf die einzelnen Bestimmungen, sei es die Abschöpfung der Bereicherung oder seien es auch neue Tatbestände gegen das Schlepperunwesen oder überhaupt die Definition der kriminellen Organisation, nicht näher einzugehen.

Auf diesem Weg müssen aber noch weitere Schritte folgen, die zu mehr Sicherheit in Österreich führen. Will man der grenzüberschreitenden Kriminalität auch entsprechend begegnen können, so müssen wir unseren Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente und Methoden zur Verfügung stellen, damit sie diesen Kampf auch erfolgreich gewinnen können. Ich bin sehr zuversichtlich, daß in den nächsten Tagen und Wochen darüber Einvernehmen hergestellt werden kann und daß es endlich zur Verwirklichung dieser notwendigen weiteren Methoden kommen wird.

Meine Damen und Herren! Der Österreicher hat Sehnsucht nach Sicherheit, und ich glaube, die Österreicher haben auch ein Recht auf diese Sicherheit. Darum ist es für die Volkspartei so wichtig, den klaren Weg des Opferschutzes vor dem Täterschutz immer zu unterstreichen und eindeutig aufzuzeigen.

Persönlich freue ich mich – das ist meine letzte Bemerkung zum allgemeinen Teil des Strafrechtsänderungsgesetzes –, daß es gelungen ist, auch was die Frage des Betreibens umweltgefährlicher Anlagen betrifft, eine einvernehmlich Lösung zu finden. Ich glaube, hier konnte eine griffige Formulierung gefunden werden, die zwar das Problem hintanhält, aber den Wirtschaftsstandort Österreich nicht gefährdet.

Meine Damen und Herren! Der Wandel einer Gesellschaft verlangt tatsächlich, daß wir die Normen, die diese Gesellschaft regeln, ständig überdenken. Es wird von uns aber auch verlangt, die Werte, die hinter diesen Normen stehen, ebenso zu überdenken und dort, wo sie uns nach wie vor wichtig sind, auch zu bewahren.


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