Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 61

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Das Strafgesetzbuch gibt die Wertvorstellungen der Gesellschaft am ehesten wieder. Unter Schutz gestellt werden soll das, was uns tatsächlich wichtig ist. Ich konzediere Frau Kollegin Schmidt, daß die Sicht dessen tatsächlich eine unterschiedliche sein kann.

Frau Kollegin Stoisits hat mich mit ihrer Rede sehr beeindruckt. Sie ist jetzt leider schon gegangen. Wenn sie tatsächlich Liebe mit sexuellen Handlungen gleichsetzt, dann muß ich sagen, man kann ihren Standpunkt noch verstehen. Es gibt aber auch viele Menschen in Österreich, die das nicht tun, die den Begriff der Liebe umfassender sehen und ihn nicht nur auf die sexuelle Handlung reduziert haben möchten. Gerade diese Leute, so glaube ich, müssen wir in dieser Debatte genauso berücksichtigen.

Für uns von der Volkspartei sind die Institute der Ehe und der Familie eben weiterhin von hohem Wert, und wir legen daher den Maßstab dort an: Diese Werte müssen geschützt werden, wodurch diese Instrumente auch in Zukunft die entsprechende Unterstützung erfahren werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Darin unterscheiden wir uns von einigen Fraktionen in diesem Hause. Es ist daher notwendig, noch zu einigen Anträgen Stellung zu nehmen. Heute haben Frau Kollegin Stoisits, aber auch das Liberale Forum den Antrag eingebracht, den § 188, die Herabwürdigung religiöser Lehren betreffend, ersatzlos zu streichen. Ich möchte festhalten: Dieser Antrag tut vielen gläubigen Menschen in Österreich weh. Immer noch fühlt sich die Mehrheit der Österreicher einem Religionsbekenntnis verbunden. Dabei geht es überhaupt nicht darum, jemanden, der diesen Tatbestand erfüllt, zu bestrafen, sondern diesen Leuten geht es um den Wert, der hinter dieser Norm steht. Es geht darum, daß religiöse Werte mehr als schützenswert sind. Sie sind lebenswert und – ich bitte, das zu berücksichtigen – für viele Österreicher lebensnotwendig. Eine Religion, um welche immer es sich handeln mag, darf in dieser Welt und darf in diesem Staat nicht Gegenstand von Spott und Hohn werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ähnlich sehen wir auch die Bemühungen, die Strafandrohung bei Verletzung der Unterhaltspflicht zu entfernen. Ich bitte Sie, mit jenen Frauen zu reden, die ihren "entfleuchten" Männern und dem Geld für ihre Kinder nachrennen. Wenn diese Strafandrohung wegfällt, so wird gutes Zureden allein, so fürchte ich, nicht zum Erfolg führen.

Meine Damen und Herren! Wir haben hier in diesem Haus die Verpflichtung, den Menschen Sicherheit zu geben. Wir haben die Verpflichtung, Werte, die in dieser Gesellschaft etwas wert sein sollen, zu erhalten, und wir haben die Verpflichtung, Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen und Bedrängte zu schützen. Das jetzige Strafrechtsänderungsgesetz ist ein guter Schritt in diese Richtung, nur eines sollte uns klar sein: Durch das Aushöhlen des Strafrechtes höhlt man auch die Werte aus, und das möchte die Österreichische Volkspartei nicht mittragen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Mögliche Redezeit: 20 Minuten.

14.04

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich wieder dem § 209 zuwenden und das unterstreichen, was bereits von einigen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden ist. Ich möchte aber eine Frage noch vertiefen, nämlich die Frage des Jugendschutzes und die Frage, ob mit dem § 209 die Jugend tatsächlich geschützt wird.

Bei der geplanten Streichung des § 209, so wie wir sie anstreben, geht es nicht um das Recht Erwachsener auf Sexualität mit Jugendlichen, sondern um das Recht von mündigen 14- bis 18jährigen männlichen Jugendlichen, ihre Sexualpartner selbst zu bestimmen. Homosexuelle Jugendliche sind gegenüber heterosexuellen in mehrfacher Hinsicht gesellschaftlich benachteiligt. Die Streichung der §§ 209, 220 und 221 würde diese Diskriminierung zwar mindern, jedoch nicht beseitigen.


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