getan, was ich tun konnte. Ich habe das Gespräch mit Betroffenen gesucht, mit deren Vertretern und ich habe in einschlägigen Publikationen nachgelesen – pro und kontra.
Es ist mir dabei eines – vielleicht auch nur neuerlich – klargeworden: daß ein Teil gerade auch unserer jüngeren Mitbürgerinnen und Mitbürger – ich betone: ein Teil – zunächst einmal sexuell ambivalent veranlagt ist. In diesem Zusammenhang bin ich Herrn Abgeordneten Dr. Fuhrmann für einen Halbsatz sehr dankbar, den er in der Begründung für den Antrag seiner Fraktion verwendet hat und in dem er – ich zitiere wörtlich – von Menschen gesprochen hat, die sich für Homosexualität entschieden haben. – Ende des Zitats.
Ich bin dir, Willi – wenn ich dich auch hier so ansprechen darf –, deswegen dankbar, weil das doch mit ausdrückt, daß es zumindest für einen Teil – ich schränke hier schon mehr ein, als du es getan hast – dieser jungen Menschen eine Entscheidungs- oder eine Wahlmöglichkeit gibt, denn sonst könntest du nicht sagen: Menschen, die sich für die Homosexualität entschieden haben. Und wenn das jemand sagt, der an sich ein sehr engagierter Befürworter der völligen Liberalisierung ist, dann hat das mehr Gewicht, als wenn das vielleicht ein prinzipieller Gegner sagt, der damit von vornherein etwas unterstellen möchte.
Genau aus diesem Grund, Hohes Haus, bin ich persönlich für die Beibehaltung eines möglichst restriktiven Schutzalters für Jugendliche, denn die endgültige Prägung oder – um Dr. Fuhrmann zu zitieren – die endgültige Entscheidung findet, wie in anderen Bereichen auch, vielfach und gerade in jungen Jahren statt.
Und genau aus demselben Grund bin ich auch gegen die Aufhebung des Werbeverbots für Homosexualität. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich möchte nämlich, daß möglichst wenige der zu prägenden Jugendlichen oder – um noch einmal Willi Fuhrmann zu zitieren – jener Jugendlichen, die sich noch nicht entschieden haben, in diese Richtung gelenkt werden. Das möchte ich, und ich will – das sage ich auch ganz offen – auch aus diesem Grund kein Zeichen setzen, aus dem man ableiten könnte, daß es unserer Gesellschaft, unserer Gemeinschaft, unserem Staat – oder welches Vokabel auch immer Sie hier verwenden wollen –, daß es also dieser Gesellschaft, dieser Gemeinschaft oder diesem Staat völlig egal ist oder völlig egal sein kann, in welche Richtung Sexualität geprägt wird – dort, wo sie prägbar ist. Ich weiß schon, daß man diese Einschränkung machen muß.
Es kann dieser Gesellschaft, dieser Gemeinschaft, diesem Staat oder auch diesem Volk, wenn Sie so wollen – aber dieses Wort verwende ich nicht, denn das hat für manche so eine Art Faßgeruch –, es kann also dieser Gesellschaft nicht egal sein, in welche Richtung Sexualität geprägt wird und in welche nicht. Diese Gesellschaft oder Gemeinschaft beruht nämlich nach wie vor – und wird es wohl auch noch sehr lange, wenn nicht in alle Ewigkeit – existentiell auf Familien und Kindern (Beifall bei den Freiheitlichen) , und – ich sagte es schon – sie wird es auch in Zukunft wohl tun müssen – ob das nun gewissen Kreisen paßt oder nicht –, wenn sie sich nicht à la longue selbst abschaffen will.
Daher, Frau Kollegin Kammerlander, hat hier die Gesellschaft, die Gemeinschaft, der Staat oder die Mehrheit, wenn Sie wollen, sehr wohl etwas mitzureden! Hier steht halt einmal größtmögliche individuelle Freiheit des einzelnen gegen die Interessen, die Lebensinteressen, die existentiellen Interessen der größeren Gemeinschaft, der größeren Gesellschaft, in die dieses Einzelindividuum ja eingebettet ist und eingebettet sein will!
Daher muß man hier eine Rechtsgüterabwägung zwischen größtmöglicher individueller Freiheit auf der einen Seite und dem berechtigten Mitspracherecht auf der anderen Seite vornehmen. Und daraus leite ich das Recht ab, hier sehr wohl ein Mitspracherecht zu besitzen – nicht ich persönlich, sondern der Staat, die Gemeinschaft und die Mehrheit in diesem Staat, in dieser Gesellschaft.
Hohes Haus! Ich möchte aber an das, was ich bisher gesagt habe, mit möglichst gleichem Nachdruck und mit möglichst gleicher Überzeugungskraft – die Überzeugung habe ich in mir – folgendes persönliche Bekenntnis dazulegen: Für mich und meine Fraktion kann und darf es