Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 70

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Haus einer Initiative die Zustimmung verwehren, die genau dasselbe ausdrückt und meint – genau dasselbe! (Beifall bei den Grünen.)

Zuletzt möchte ich noch der Ordnung halber den Antrag, den meine Kollegin Stoisits eingebracht, aber nicht verlesen hat, verlesen, damit er auch zur Verhandlung zugelassen wird.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Tilgungsgesetz, das Strafregistergesetz, das Suchtgiftgesetz, das Lebensmittelgesetz und das Sicherheitskontrollgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 1996) (33 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Punkt 15 wird wie folgt abgeändert und lautet:

"15. § 57 Abs. 4 wird wie folgt abgeändert und folgender Abs. 5 angefügt:

,(4) Mit dem Eintritt der Verjährung werden auch die Abschöpfung der Bereicherung, der Verfall und vorbeugende Maßnahmen unzulässig.

(5) Die Verjährungsfrist bei strafbaren Handlungen gegen die Sittlichkeit (insbesondere §§ 206, 207, 208 und 212) beginnt erst mit der Volljährigkeit der mißbrauchten Personen zu laufen.‘"

2. Punkt 20 wird wie folgt abgeändert und lautet:

"Die Änderung des § 91 entfällt; § 100 samt Überschrift wird wie folgt geändert und lautet:

,Entführung einer willenlosen oder wehrlosen Person

§ 100. Wer eine Person, die geisteskrank ist oder sich in einem Zustand befindet, der sie zum Widerstand unfähig macht, entführt, um sie sexuell zu mißbrauchen oder sexuellen Handlungen zuzuführen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen‘".

3. Nach Punkt 24 wird folgender Punkt 24a eingefügt:

"24a. § 188 samt der Überschrift ,Herabwürdigung religiöser Lehren‘ entfällt."

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Mag. Kammerlander soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Als nächster hat sich Herr Abgeordneter Dkfm. Bauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

14.42

Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich habe an Sie zuerst einmal eine bescheidene und höfliche Bitte: Nehmen Sie mir bitte ab, daß ich mir die Frage einer weiteren Liberalisierung der strafrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Homosexualität nicht leichtgemacht habe! Ich habe


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