Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 94

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über Artikel I Ziffer 15 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen haben einen weiteren Abänderungsantrag betreffend Artikel I Ziffer 20 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Daher gelangen wir sogleich zur Abstimmung über Artikel I Ziffer 20 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte bei Annahme um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 24a in Artikel I betreffend den Entfall des § 188 bezieht.

Jene Damen und Herren, die für diesen Zusatzantrag eintreten wollen, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Es liegt mir nun ein Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen betreffend die Streichung der §§ 209, 220 und 221 Strafgesetzbuch vor.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen einen Zusatzantrag betreffend den § 209 Strafgesetzbuch eingebracht, der eine Senkung des Schutzalters auf 16 Jahre vorsieht.

Hinsichtlich des § 220 wurde von den Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen beantragt, das Ausmaß der Freiheitsstrafe beziehungsweise der Geldstrafe zu reduzieren. Ein neuer § 220a Strafgesetzbuch regelt die Werbung für Unzucht mit Tieren.

Schließlich beantragen die Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen ebenfalls die Streichung des § 221 Strafgesetzbuch.

Hinsichtlich der genannten Paragraphen haben die Abgeordneten Mag. Dr. Fekter und Genossen ebenfalls Zusatzanträge eingebracht.

Hinsichtlich des § 209 Strafgesetzbuch sieht der erwähnte Zusatzantrag im wesentlichen eine Beibehaltung der bestehenden Rechtslage vor. Für den Fall, daß das Alter des Täters das Alter des Jugendlichen um nicht mehr als zwei Jahre übersteigt, ist jedoch Straffreiheit vorgesehen.

Der Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Fekter und Genossen betreffend § 220 StGB behält im wesentlichen die bestehende Rechtslage bei. Ein neuer § 220a betrifft eine Regelung betreffend Werbung für Unzucht mit Tieren und ist mit dem Antrag der freiheitlichen Fraktion identisch.

Der Zusatzantrag betreffend § 221 Strafgesetzbuch sieht dessen Novellierung vor.

Es ist, wie auch in der Präsidialkonferenz zusätzlich übereinstimmend festgestellt wurde, bei der Abstimmung jener Antrag als der weitergehende zu betrachten, der am weitesten von der bestehenden Rechtslage abweicht.

Hinsichtlich der nun erläuterten Zusatzanträge würde ich folgende Reihung der Abstimmungen vornehmen:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite