Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 95

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Zuerst zum § 209 Strafgesetzbuch: Erstens: Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen. Bei Ablehnung danach Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen und bei Ablehnung schließlich Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Fekter und Genossen.

Zum § 220 Strafgesetzbuch: Zuerst Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen. Bei Ablehnung Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen und auch wieder bei Ablehnung schließlich Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Fekter und Genossen.

Zum § 220a Strafgesetzbuch: Die Anträge der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen sowie der Abgeordneten Mag. Dr. Fekter und Genossen werde ich unter einem abstimmen lassen, da sie inhaltlich völlig identisch sind.

Zum § 221 Strafgesetzbuch: Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen sowie Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen, da auch diese inhaltlich identisch sind. Danach Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Fekter und Genossen.

Ich frage das Hohe Haus, ob es gegen diese Vorgangsweise Einwände gibt. – Das ist nicht der Fall. Ich gehe daher wie beschrieben vor.

Die Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Streichung des § 209 Strafgesetzbuch eingebracht.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Dieses Verlangen wurde von 20 Abgeordneten gestellt. Es ist daher die namentliche Abstimmung durchzuführen.

Ich lasse sie nach bewährtem Verfahren mittels Abgabe der Stimmzettel durchführen. Die Stimmzettel, die dazu benützt werden, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen sind, "Ja"-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein"-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Sie wird später von Abgeordneter Apfelbeck abgelöst werden.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte nun die damit beauftragten Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vorzunehmen. Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für kurze Zeit.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.41 Uhr unterbrochen und um 17.01 Uhr wiederaufgenommen. )


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