Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 93

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Ich sage Ihnen noch eines: Ich gehe davon aus, daß 14jährige – ich betone: 14jährige junge Männer und Frauen – sehr wohl in der Lage sind, über ihre sexuelle Orientierung zu entscheiden, und ich sehe es nicht als schlechter an, wenn sie sich in eine homosexuelle Richtung orientieren statt in eine heterosexuelle. – Das heißt nicht differenzieren, wenn man die Entscheidung des jungen Menschen wirklich ernst nimmt.

Ich habe nur vor einer Art der Verführung Angst, nämlich wenn hier Abgeordnete unter dem Eindruck von Klubzwang, Taktik oder Strategie dazu verführt werden sollen, gegen ihr Gewissen zu stimmen! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

16.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bevor wir nun in die Abstimmungen eingehen, teile ich mit, daß soeben folgende Mitteilungen des Bundeskanzleramtes über Entschließungen des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung eingelangt sind:

Herr Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Dr. Rudolf Scholten wird durch Herrn Bundesminister Dr. Caspar Einem, Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner durch Herrn Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek vertreten.

*****

Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, Platz zu nehmen, und die anderen Personen, das Plenum zu verlassen.

Ich werde die Abstimmung über jeden Ausschußantrag getrennt vornehmen.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Strafrechtsänderungsgesetz 1996 samt Titel und Eingang in 409 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen einen Abänderungsantrag sowie einen Zusatzantrag vorgelegt.

Sodann haben die Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen Zusatzanträge eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Mag. Dr. Fekter und Genossen Zusatzanträge eingebracht.

Außerdem liegen mehrere Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Ich werde daher über die erwähnten Abänderungsanträge beziehungsweise Zusatzanträge jeweils in der Reihenfolge der betroffenen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Verlangen auf namentliche Abstimmung sowie schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Hinsichtlich der eingebrachten Zusatzanträge betreffend die §§ 209, 220, 220a sowie 221 Strafgesetzbuch werde ich die Reihung dieser Anträge vor den entsprechenden Abstimmungen noch im Detail bekanntgeben.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Ziffer 15 bezieht.


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