Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 112

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Art. II Z. 5 wird im Einleitungssatz von § 382b Abs. 1 und Abs. 2 jeweils vor dem Wort "körperlichen" das Wort "schwerwiegenden" eingefügt.

2. In Art. II Z. 5 lautet § 382b Abs. 3:

"(3) Nahe Angehörige im Sinn der Abs. 1 und 2 sind:

1. Ehegatten und Lebensgefährten sowie Verwandte in gerader Linie, einschließlich der Wahl- und Pflegekinder sowie der Wahl- und Pflegeeltern,

2. Verwandte in gerader Linie, einschließlich der Wahl- und Pflegekinder sowie der Wahl- und Pflegeeltern, des Ehegatten oder Lebensgefährten, in aufsteigender Linie Verwandte nur dann, wenn der Ehegatte oder Lebensgefährte dem Antrag ausdrücklich zustimmt,"

Dazu eine Bemerkung: Es soll ja nicht einer hinausgeworfen werden können, weil ein Seitenverwandter es will, obwohl der Ehegatte durchaus möchte, daß alles so bleibt, wie es ist.

Weiter im Antrag:

"wenn sie mit dem Antragsteller seit mindestens drei Monaten in häuslicher Gemeinschaft leben."

Auch dazu etwas: Die Vorlage will es umgekehrt. Da soll jemand einen Antrag stellen dürfen, wenn er nicht mehr als drei Monate schon ausgezogen ist. – Es soll doch vielmehr so sein, daß er zumindest eine gewisse Zeit in der Wohnung oder in dem Haus leben soll!

Ich lese den Antrag weiter vor:

3. In Art. III § 38a Abs. 6 wird die Zahl "48" durch "24" ersetzt.

Eine Bemerkung dazu: Damit sind die Stunden gemeint, die vergehen dürfen, bevor bei der Wegweisung durch Sicherheitsbeamte etwas unternommen wird.

Weiter im Antrag:

4. In Art. III lautet § 38a Abs. 7:

"(7) Das Rückkehrverbot endet um 12.00 Uhr am zweiten seiner Anordnung folgenden Werktag; es endet in jenen Fällen, in denen das Gericht die Sicherheitsbehörde von einem ohne unnötigen Aufschub eingebrachten Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO in Kenntnis gesetzt hat, mit dem vom Gericht bekanntgegebenen Tag der Entscheidung, spätestens jedoch nach acht Tagen."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Dr. Ofner soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Fuhrmann. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.


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