Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 113

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

20.48

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Aufgrund der relativ knappen Zeit, die meiner Fraktion noch zur Verfügung steht, und aufgrund der vorgeschrittenen Stunde kann ich leider nicht im Detail auf die Ausführungen meines Vorredners eingehen, sondern nur mit ein paar Sätzen.

Wir haben das schon im Justizausschuß diskutiert. Wir konnten das nach unserer Auffassung auch schon im Justizausschuß als nicht richtig widerlegen. Jeder mag seine Meinung haben, aber ich finde es schade, Kollege Ofner, daß Ihre Fraktion diesem Bundesgesetz deshalb nicht zustimmt. Denn ich meine, wir könnten uns auch mit der "F"-Fraktion darin einig sein, daß jede Form von Gewalt ein sehr schwerwiegendes gesellschaftliches und gesundheitliches Problem darstellt.

Gewalt greift negativ in das Leben der Opfer ein und führt zu massiven unmittelbaren und nachhaltigen physischen und psychischen Schäden der Opfer mit weitreichenden unerwünschten sozialen Folgen. Und das ganz besonders, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das Phänomen Gewalt in der Familie vorkommt, weil dabei ein besonderes Vertrauensverhältnis durch den Gewalttäter geschädigt wird.

Ich bin daher sehr froh darüber, daß wir das vorliegende Gesetzesvorhaben heute beschließen können, weil damit ein großer Schritt – ich beeile mich, hinzuzufügen: nach meiner Auffassung und jener meiner Fraktion nicht der letzte Schritt – im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder gesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum. – Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )

Schade, Harald Ofner, daß ihr dieses wesentliche Thema auf einem solchen Level abhandeln wollt! Aber das ist eure Sache und euer gutes Recht! (Abg. Dr. Ofner: Das ist in dem Gesetz nicht definiert!)

Ich möchte die wesentlichen Punkte des Gesetzesvorhabens hervorheben, die da sind:

Erstens: Den Sicherheitsbehörden und Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden durch die Einräumung zusätzlicher Kompetenzen beim Einschreiten bei Gewalt in der Familie mehr Möglichkeiten gegeben, den Angegriffenen zu helfen, und zwar nicht mehr nur dann, wie dies bisher war, wenn schon eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt. Das ist sehr wichtig.

Im Zusammenhang mit dem Institut der einstweiligen Verfügung ist es richtig – dies erkennt man, wenn einem bewußt ist, was sich in solchen Familien abspielen kann –, daß diese auf einen größeren Personenkreis ausgeweitet wird. Ich stehe dazu. Die Voraussetzungen werden entschärft, und die Durchsetzung wird erleichtert.

Die Befugnisse betreffend Ausweisung aus der und Rückkehrverbot in die Wohnung bei Gewalt werden im Interesse der Opfer verbessert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es im Interesse der Opfer geboten ist, die Schritte, die wir uns für heute vorgenommen haben, zu setzen, dann ist das ein Gesetz, dem jede und jeder in diesem Haus mit gutem Gewissen und froh zustimmen kann. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte hinzufügen, daß uns noch mehr vorgeschwebt ist. Dann hätte die FPÖ vielleicht mit noch mehr Überzeugung dagegen stimmen können. Ich möchte daher schon ankündigen, daß nach Auffassung meiner Kolleginnen und Kollegen die heutige Beschlußfassung nicht das Ende der Diskussion sein kann und wird. (Abg. Mag. Stadler: Der Minister ist schon erschrocken!) Denn wir werden noch über die Errichtung von Interventionsstellen und die Verankerung dieser Interventionsstellen im Gesetz diskutieren müssen. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden im Interesse der betroffenen Opfer weiter darüber diskutieren müssen. Meine Fraktion steht auf dem Standpunkt, daß es vernünftig wäre,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite