Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 141

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Uns geht es darum, daß der einzelne Kunde Zeit haben soll, sich zu überlegen, ob und was er eigentlich abschließen will. Er hat nun eine Woche Zeit. Er kann die Konsumentenberatung etwa der Bundesarbeitskammer in Anspruch nehmen. Wir werden uns auch darauf vorbereiten, daß wir entsprechende Informationen durch Einblick in die Prospekte et cetera geben können.

Ganz besonders wichtig sind auch die Verhaltensregeln für sogenannte Wertpapierdienstleister in diesem Wertpapieraufsichtsgesetz. Sie müssen nun auch in Kapitalgesellschaften organisiert sein, und es ist eine Mindesteinlage – wie schon erwähnt und kritisiert – von 650 000 S für Berater und von 1 750 000 S für jene, die Portfolios verwalten, vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Es geht in diesem Fall nicht darum, EU-Musterschüler zu sein, sondern darum, daß uns diese Art von Zugangsbeschränkung ein Anliegen ist. Wir wollen das für den österreichischen Markt, völlig unabhängig davon, wie die EU-Regeln sind, weil es wirklich notwendig ist, in einem Markt, wo sehr viel Unfug getrieben wird, eine Zugangsbeschränkung einzuführen. Wir können also auch von der Warte des Konsumentenschutzes mit diesem Wertpapieraufsichtsgesetz sehr zufrieden sein.

Wie immer werden nicht alle Wünsche erfüllt. Die neue Forderung wird insbesondere die Erweiterung der Prospekthaftung betreffen. Es muß unterbunden werden, daß jemand etwas in einen Prospekt schreibt, was dann nicht erfüllt wird und sich als unwahr herausstellt. Es darf nicht nur dann eine Haftung geben, wenn grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz vorliegt, sondern es müßte eigentlich leichte Fahrlässigkeit auch schon genügen. Denn der Kunde verläßt sich ja auf den Prospekt.

Außerdem sollte bei vielen Veranlagungsgeschäften, insbesondere bei Kombinationen, sogenannte "Ratings" geben, wie das im angelsächsischen Bereich der Fall ist.

Ich glaube, daß wir in einem funktionierenden Kapitalmarkt auch den kleinen Anlegern – und es geht prinzipiell um die Veranlagungsformen, es geht nicht nur um Aktien, sondern immer um Kombinationen – letzten Endes Vertrauen geben müssen. Mit diesem Gesetz wird ein großer Schritt in diese Richtung getan. Ein paar kleine Schritte, Herr Minister, fehlen noch. Diese werden aber, wie ich hoffe, folgen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

22.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.48

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache einige kurze Bemerkungen zu den zwei Vorlagen.

Zur Postsparkassen AG: Herr Bundesminister! Ich glaube, wir sind uns darüber einig, daß wir in diesem Zusammenhang von einer Ausgliederung sprechen, nicht von einer Privatisierung. Sie selbst haben in einer Ausschußfeststellung festgehalten, daß Sie nicht daran denken, den Bundesanteil auf 150 Prozent sinken zu lassen, und ich verstehe im Grunde auch Ihre Motivation.

Ich erwarte aber von Ihnen, daß Sie uns verstehen, daß wir allein aufgrund dieser Ihrer Aussage diesem Gesetz nicht zustimmen können. Denn wenn wir eine privatrechtlich organisierte Rechtsform wählen, dann selbstverständlich die der Privatisierung.

Herr Bundesminister! Andererseits dürfte Ihre Vorgangsweise schon allein deshalb die Zustimmung dieses Hauses nicht finden, weil Sie einen Teil der Hoheitsverwaltung quasi in eine privatrechtliche Organisation entlassen, ohne zu wissen, wie diese in ihrem Statut gestaltet sein wird. Wenn es zukünftige Aufgabe der Post und Telekom-Beteiligungs GesmbH sein soll, diese Gestaltung zu bestimmen, und das Parlament bei dieser Gestaltung nicht mitreden kann – so ist es vorgesehen –, dann ist diese Vorgangsweise nach meinem Dafürhalten wenn schon nicht verantwortungslos, dann zumindest sinnwidrig. Denn einen Betrieb in die Unabhängigkeit zu


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