entlassen beziehungsweise auszugliedern – um nicht zu sagen: privatisieren, denn es ist ja außer Streit, daß es das auch nicht sein soll – und nicht zu wissen, was das Ergebnis dieser Ausgliederung sein soll, scheint mir in höchstem Maße bedenklich zu sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Ich bitte daher Sie, Herr Bundesminister, um Verständnis dafür, daß wir dieser Ausgliederung nicht zustimmen können.
Noch eine weitere Bemerkung: Sie selbst haben angekündigt, daß sich um diese Ausgliederung noch ein großes Politikum ranken wird, und zwar das Match Raiffeisen gegen PSK. Ich muß sagen, Herr Bundesminister: Wenn das Parlament nicht in diese Entscheidung eingeweiht oder nicht eingebunden sein soll, wenn hier nicht eine Willensbildung stattfinden soll, daß man nämlich mittels eines Statuts, das man vorschlägt, die entscheidenden Fragen sowohl betreffend den Wert der ausgegliederten Unternehmung als auch ihre Zukunftsaussichten in einem kompetitiven Markt, festlegt, dann verstehe ich das nicht. Ich bedaure das als Parlamentarier, wundere mich aber in der Zwischenzeit nach zweijähriger Erfahrung in diesem Haus nicht sonderlich darüber. Das wird wohl die österreichische Realität sein! (Bundesminister Mag. Klima: Sollen wir die Satzungen einer AG hier beschließen?)
Herr Bundesminister! Ich würde das nicht für abwegig erachten. Herr Bundesminister! Sie sollten die Ausgliederung unter Beilage einer Satzung beschließen lassen. Es ist mir bewußt, daß Sie die Satzung von Ihrer Post- und Telegraphenbeteiligungs-AG dann auch ändern lassen könnten. Aber es wäre eine andere Hygiene, als ein Unternehmen zu entlassen und zu sagen: Werdet selbständig! Werdet zur Aktiengesellschaft! Ich weiß allerdings nicht einmal, wie das Statut ausschaut.
Vielleicht steht dann irgendwann einmal im Statut: Der Vorstand besteht aus zwei Personen, eine ist von der ÖVP und eine von der SPÖ zu nominieren. Das könnte ja auch im Statut stehen. (Abg. Mag. Peter: Damit rechnen wir eigentlich!) Ich überzeichne das jetzt, Herr Bundesminister! Ich bin davon überzeugt, daß Sie subtilere Wege finden werden, genau dasselbe zu erreichen. Es wird nur bedauerlicherweise nicht im Statut stehen. Erlauben Sie mir trotzdem, auf die Sinnwidrigkeit einer solchen Ausgliederung hinzuweisen.
Herr Präsident! Ich bitte darum, mir noch drei Minuten zu gewähren und dann erst das rote Licht einzuschalten!
Zum zweiten – Wertpapieraufsichtsgesetz: Ich glaube, wir hätten eine große Chance und auch die Notwendigkeit gehabt, wenn wir den Börsenplatz Österreich wiederbeleben wollen – und ich glaube, man muß in diesem Zusammenhang auch von einer Wiederbelebung reden –, ein wirklich modernes Gesetz nicht zu erfinden oder nach österreichischer Manier mit Sozialpartnereinwirkung, wie Herr Kaufmann es stolz verkündet hat, zu stricken, sondern es schlicht und ergreifend zu kupfern. Es gibt internationale Börsen, die ganz hervorragend funktionieren. Wir hätten es dort eigentlich nur abschreiben und vielleicht das eine oder andere ergänzen müssen.
Herr Kaufmann! Sie sagen, daß es gut ist, wenn die Sozialpartner eingebunden sind. – Es handelt sich hiebei um eine hochkomplizierte Materie. Dieselben Sozialpartner sind jedoch nicht einmal in der Lage, die Ladenschlußzeiten zu regeln! Was sagen Sie dazu? Die Sozialpartner sollten sich einmal auf die kleinen Aufgaben konzentrieren und sich erst dann an etwas so Komplexes und Kompliziertes wie die österreichische Börse heranwagen! Denn daß sie wichtig ist, Herr Kaufmann, konzediere ich Ihnen.
Es gibt einige Kritikpunkte, etwa die Kostentragung für die Bediensteten. Das wissen Sie, Herr Minister: 90 Prozent auf die anderen abzuwälzen, selbst aber 90 Prozent des Einflusses zu behalten, ist nach meinem Dafürhalten unredlich. Daß Sie keinen Instanzenzug vorgesehen haben, ist nach meinem Dafürhalten auch bedenklich. Das Weisungsrecht des Ministers ist insbesondere im Hinblick auf die Aufhebung des Bankgeheimnisses – wir haben ja heute noch eine erste Lesung – mehr als bedenklich, wenn ich mich auch dafür bedanken möchte, daß Sie sich bereit erklärt haben, diese Weisungen wenigstens schriftlich zu dokumentieren, damit ein