Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 40

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Folgendes ist aber auch klar: Was für die Lehrer gut ist, ist für die Kinder noch lange nicht gut – uns Liberalen geht es aber um die Interessen der Kinder. Wir stellen die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt unserer Überlegungen, und darum haben wir auch einen Abänderungsantrag eingebracht, der unter bestimmten Voraussetzungen das Aufsteigen auch mit zwei Nichtgenügend auf Antrag der Eltern ermöglichen soll. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich jetzt noch auf einen letzten Punkt zu sprechen kommen, der sicherlich im Ausbildungsbereich nur eine Minderheit betrifft, aber es scheint Aufgabe der Liberalen zu sein, sich gerade auch am Rande des öffentlichen Schul- und Bildungssystems um Minderheiten zu kümmern. Es geht mir hier um jene Externisten, die Bildungsabschlüsse nachholen, häufig berufstätige Erwachsene, die durch bürokratische Schikanen, wie wir meinen, bevormundet werden. Es geht nicht an, daß im Jahr des lebensbegleitenden Lernens Bildungswilligen Abschlüsse erschwert werden, und es geht nicht an, daß auf eine bevormundende Art und Weise erwachsenen Menschen – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – eine Vorbereitungszeit bis zum Antreten zur Reifeprüfung einfach von oben herab verordnet wird.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie wissen, welche Zeiten ich meine, und Sie wissen, wie schwach Ihre eigene Argumentation auf unserer Anfrage war. Mit diesem Gesetz haben Sie Ihre eigene Argumentation noch einmal widerlegt, denn wenn für eine schriftliche Reifeprüfung keine Vorbereitungszeit verpflichtend vorgesehen ist, für die häufig identischen Prüfungsgegenstände, für die mündliche Reifeprüfung aber schon, dann kann ich das nur als Bevormundung und als bürokratische Hürde bezeichnen.

Ich nehme fast an, hier geht es auch darum, unliebsame, effiziente private Konkurrenz im Schulbereich auszuschalten. Wir haben auch diesbezüglich einen entsprechenden Antrag eingebracht, und diesen möchte ich nun verlesen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Partnerinnen und Partner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes des Unterrichtsausschusses (448 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Die Ziffer 16 entfällt."

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Es geht in diesem Antrag darum, daß Hauptschullehrer an Berufsschulen ohne entsprechende Zusatzprüfung unterrichten sollen. Wenn es die ÖVP mit einer optimalen Ausbildung der Lehrlinge ernst meint, kann sie das nicht zulassen, weil diese Hauptschullehrer den Anforderungen des Berufsschullehrplanes nicht gerecht werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Vielzahl von Schulgesetzen haben wir heute zu beschließen, und bei dieser Schwerfälligkeit der Zweidrittelgesetzgebungsmaterie werden diese Gesetze, wie wir meinen, wieder für zu lange Zeit den Bildungsweg unserer Kinder mitbestimmen. Wir bitten Sie deshalb, unsere Anträge zu unterstützen, die jedenfalls zu einer Verbesserung beitragen werden. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag auf Streichung der Ziffer 16 ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der von Frau Abgeordneter Schaffenrath angesprochene umfangreiche Antrag wird im Sinne unserer Praxis schriftlich verteilt werden. Auch dieser Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden.


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