Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 89

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Im Falle der Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Entwurf ihre Zustimmung geben möchten, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist gleichfalls die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist daher in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 446 der Beilagen.

Der vorliegende Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird, kann im Sinne des Artikels 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz wieder nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden. Ich stelle das dafür vorliegende Quorum ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Antrag ist damit angenommen.

Wir kommen damit zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht mehrheitlich. Ich stelle abermals das Vorliegen des verfassungsmäßig vorgesehenen Quorums ausdrücklich fest. Der Antrag ist damit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 421 der Beilagen.

Auch dieser Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird, ist gemäß Artikel 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder zu beschließen. Ich stelle das Vorliegen des erforderlichen Quorums ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle ausdrücklich das Vorliegen des verfassungsmäßig erforderlichen Quorums fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies ist die Mehrheit. Ich stelle ausdrücklich wieder das Vorliegen des verfassungsmäßig vorgesehenen Quorums fest. Der Antrag ist damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 448 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Entwurf ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche Sie abermals im Falle Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit . Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung angenommen. (Abg. Dr. Khol: Zur


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