Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 164

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glaubhaft machen, daß Sie nach Ablauf dieser Frist noch für die höheren Umweltstandards kämpfen werden?

Es gab auch eine ganz bezeichnende Aussage von Ihnen, als Herr Kollege Barmüller Sie nach längerer Debatte im Ausschuß gefragt hat: Was passiert denn, Herr Kollege Kopf, wenn wir diesen Antrag nicht beschließen? – Darauf haben Sie geantwortet: nichts! (Abg. Kopf: Das habe ich nicht gesagt!) Doch! Ich habe mitgeschrieben. – Ja! Ich habe mitgeschrieben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.36

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

19.36

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin Aumayr! Sie haben vorhin den Herrn Umweltminister angesprochen. Er kann sich leider zu diesem Thema heute nicht äußern, weil er gerade in einer sehr wichtigen umweltpolitischen Angelegenheit mit den OPEC-Ölministern im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative Gespräche führt, die sehr wichtig sind und die eine Terminverschiebung nicht zugelassen haben. Deshalb gehe ich an seiner Stelle kurz auf dieses Thema ein.

Zunächst zu dieser Vierjahresfrist. Sie beginnen hier, Dinge zu verdrehen, die so nicht darzustellen sind. Mit der Übergangsfrist hat dieses Werbeverbot überhaupt nichts zu tun. Die Standards sind im Beitrittsvertrag ganz klar erwähnt und geregelt. Damit hat dieser Punkt überhaupt nichts zu tun. (Zwischenruf der Abg. Aumayr. )

Es hat eines mit dem anderen nichts zu tun! Das hat mit dem Beitrittsvertrag und der Zusage der Aufrechterhaltung der Standards, die darin fixiert sind, nicht das geringste zu tun. Sie vermischen hier Äpfel und Birnen! (Ruf bei der ÖVP: Kompott! – Abg. Aumayr: Warum suspendieren Sie dann einen Paragraphen?) Ich meine, Sie vermischen ganz bewußt diese beiden Dinge. (Abg. Dr. Leiner: Das glaube ich nicht!)

Ich möchte noch darauf eingehen, wie Sie meine Antwort auf die Frage des Kollegen Barmüller kommentiert haben. Herr Barmüller hat gefragt, was denn der Herr Bundesminister tun wird, wenn dieser Entschließungsantrag nicht beschlossen wird. Darauf habe ich geantwortet, er wird genau dasselbe tun wie ohne diesen Antrag, nämlich intensiv für die Aufrechterhaltung der Standards kämpfen. – Kollege Barmüller nickt gerade. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Aumayr. ) Frau Kollegin, das war heute schon die zweite Verdrehung von Ihnen.

Noch ganz kurz zum Chemikaliengesetz. Das Chemikaliengesetz als solches ist wenig spektakulär. Es ist in der Tat die Umsetzung einer EU-Richtlinie, bei der zwei Prinzipien verfolgt wurden. Punkt eins ist die vorhin schon erwähnte Beibehaltung der höheren österreichischen Standards.

Frau Kollegin Aumayr! Tun Sie jetzt doch bitte nicht so, als ob es im politischen Alltag nicht üblich wäre, eine Absicht, die besteht, durch derartige Entschließungsanträge zu bekräftigen. Das ist nichts Ungewöhnliches, ganz im Gegenteil. Der Nationalrat bekräftigt ein Vorhaben, das der Herr Bundesminister ohnedies schon angekündigt hat, weil es unsere Überzeugung ist – und ich hoffe, Sie können dem zustimmen –, daß das getan werden soll. – Aber ich beschäftige mich eigentlich schon viel zu lange mit Ihren Aussagen, die inhaltlich kaum der Rede wert sind.

Wesentlich ist, daß im Beitrittsvertrag bereits das Ziel festgehalten ist, in den genau festgelegten Bereichen die höheren Standards der neuen Mitgliedsländer, insbesondere auch Österreichs – das wird explizit erwähnt –, beizubehalten.

Punkt zwei: Es laufen darüber bereits seit Juni konkreteste Verhandlungen mit der EU-Kommission.


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