Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 168

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der Österreich-Anmeldungen in Europa sichergestellt ist, daß die rechtliche Grundlage zur Teilnahme Österreichs am Altstoffprüfungsprogramm der EU geschaffen wurde, daß den Vollzugsbehörden zeitliche Instrumente zur Verfügung stehen, um Vorschriften durchzusetzen, und daß beim Bundesminister für Gesundheit eine Datenbank für Giftinformationszentren eingerichtet wird.

Zu begrüßen ist auch im Sinne einer praxisorientierten Verwaltung, daß das Umweltministerium die bisherige Listenvielfalt durch eine einzige umfassende, elektronisch verfügbare Liste ersetzen will.

Abschließend: Ich glaube, daß die vorliegende Novelle ein Schritt in Richtung eines modernen, EU-konformen Chemikalienrechtes ist, dem aber bis zur Erzielung von völliger Konformität noch weitere folgen werden müssen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.51

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Meine Damen und Herren! Es ist so, daß mit diesem Gesetz, das ja hauptsächlich sehr technische Anpassungen an Regelungen der Europäischen Union enthält, etwas gemacht wird, was quasi im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union schon vorhersehbar gewesen ist. Faktum ist auch, daß mit der jetzigen Regelung, etwa mit der erhöhten Kontrolle, wesentliche Personalaufwendungen verbunden sein werden, die insbesondere von den Ländern zu tragen sind.

Es war interessanterweise nicht möglich, im Gesetz eine konkrete Abschätzung dieser Mehraufwendungen zu finden. So sagt man ja auch zum Beispiel im Antrag, den Herr Abgeordneter Khol schon hier im Hause eingebracht hat, es müsse sehr, sehr klar angegeben werden, welche Mehrkosten aufgrund von Anträgen entstehen. Das ist etwas sehr Wichtiges. Diese Regierungsvorlage enthält das nicht. Ich nehme daher an, daß diese Bestimmung, die Sie vorschlagen, Herr Abgeordneter Khol, und die interessanterweise nur mit Mehrheitsbeschluß möglich werden soll, der Opposition viele Schwierigkeiten machen wird, während sich die Regierung selbst – das ist an diesem Beispiel auch erkennbar – nicht daran halten wird. (Abg. Dr. Khol: Die Bestimmung gilt ja noch nicht!) Na ja, aber die Intention ist da.

Eines ist auch richtig: Sie wissen, bei Regierungsvorlagen und Initiativanträgen gerade von seiten... (Abg. Dr. Khol: Sie sind doch Politiker, um zu wissen, daß die Dinge gelten, wenn sie beschlossen sind!) Es gilt schon heute, daß Kostenabschätzungen für die Auswirkungen von Regierungsvorlagen zu machen sind. Ist das richtig oder ist das falsch? (Abg. Dr. Khol: Allgemein!) Das steht aber so im Bundeshaushaltsgesetz. (Abg. Dr. Khol: Ja, aber es ist so!) Gut, aber Sie haben es nicht drinnen, also halten Sie sich nicht an das Bundeshaushaltsgesetz. Mich wundert daher diese für meine Begriffe etwas eigentümliche doppelte Moral in der Sache. Aber nichtsdestoweniger wird das ein wichtiger Punkt sein. Man wird das berücksichtigen müssen, und man wird auch darüber zu reden haben, zumal es ja diesen Antrag gibt.

Faktum ist aber: Es wird wesentliche personelle Mehraufwendungen gerade auch im Bereich der Länder geben. Man hofft, sie durch personelle Umschichtungen abdecken zu können. Sie werden nicht in ihrer Größe klassifiziert und festgelegt. Ich nehme daher an, daß das, was im Vorwort geschrieben worden ist, nicht wirklich umgesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren! Ich dachte, daß der Entschließungsantrag, der ja schon Gegenstand der Diskussion war und in dem es um die Absicherung der höheren österreichischen Standards geht, eigentlich nicht notwendig gewesen wäre. Denn das Parlament faßt, wie wir auch heute gesehen haben, solche Entschließungsanträge ja immer nur dann, wenn es Irritationen in diesem Zusammenhang gibt. Bisher meinte ich jedoch, daß es eigentlich gut laufen würde.

Wenn ich mir die Bestimmung des Artikels 100a Abs. 4 des EG-Vertrages ansehe, dann meine ich, daß eigentlich kein Problem für die Aufrechterhaltung der österreichischen Umweltstandards


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