Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 169

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bestehen dürfte. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, nur wagt man das nicht offen zu sagen.

Herr Abgeordneter Kopf! Ich habe jetzt auch ein Problem mit dem § 28, der angesprochen worden ist, denn den Inhalt des § 28 hätte man auch einfacher formulieren können, zumindest was die Absätze 2 und 3 anlangt. Man hätte sagen können: Es wird nur auf die Gefährlichkeit von Stoffen hingewiesen, wenn das von europäischer Seite vorgeschrieben wird. Das ist nämlich der Inhalt der etwas umständlicher formulierten Regelung. Ich meine, daß hier nicht so vorgegangen wird, wie wir uns das bei Gesetzestexten erwarten, nämlich daß klar und deutlich gesagt wird, was Sache ist. Wenn Sache ist, daß man nur dann über die Gefährlichkeit von Stoffen in der Werbung informieren will, wenn das von der Europäischen Union vorgeschrieben wird, dann soll man das auch klar so hineinschreiben.

Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Wir werden daher aus jenen Gründen, die ich Ihnen eben genannt habe, dem Chemikaliengesetz nicht unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte, Herr Abgeordneter. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.55

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Abgeordneter Kopf hat gemeint, diese EU-Anpassung, die wir heute im Chemikalienrecht beschließen, sei wenig spektakulär. Vielleicht hat er recht. Sehr wohl spektakulär war aber die Entwicklung der Politik der Koalition auf dem Gebiet des Chemikalienrechtes in den letzten Jahren.

Kollegin Langthaler hat das ja auch kurz anklingen lassen. Wenn Sie, Frau Kollegin Langthaler, den Chemiker Bartenstein vermissen, so sind Sie vielleicht mit dem Chemiker Kummerer zufrieden. Ich habe es erlebt: Ich war in einem Labor beschäftigt und habe die Umsetzung dieses Chemikalienrechtes, dieser Chemikalienpolitik mitgemacht.

Es herrschte Skepsis, ich gebe das zu. Wir waren auf einmal mit vielem konfrontiert: mit Altstoffen, mit einer Stoffliste, mit einer Einstufung, mit einer Kennzeichnung, mit einer Informationspflicht, mit Piktogrammen, mit den R-Sätzen, mit den S-Sätzen und schließlich und endlich mit den Sicherheitsdatenblättern. Es hat auch in der Industrie, in den Labors, bei den Mitarbeitern eine Zeit gebraucht, bis das Allgemeingut wurde. Heute ist es Allgemeingut. Jeder Mitarbeiter, der mit Chemikalien zu tun hat, weiß, was ein R-Satz ist, weiß, was ein S-Satz ist, und weiß auch das Sicherheitsdatenblatt zu schätzen.

Auch da sieht man die Auswirkungen der Politik. Das Sicherheitsdatenblatt in den ersten Anfängen war nicht zu brauchen, es stand nichts drinnen: oben ein Sammelbegriff, unter dem man sich nichts vorstellen konnte, bei den einzelnen Punkten darunter: keine, keine, keine. Heute ist das Sicherheitsdatenblatt ein wertvolles Instrument. Wir haben Angaben, die wir brauchen, über Eigenschaften, über Verwendung, über Entsorgung, und schließlich stellt es eine wertvolle Unterstützung für den betriebsärztlichen Dienst, für die Feuerwehr und für den Arbeitnehmerschutz dar.

Bei diesem Umdenken hinsichtlich der Chemikalien sehe ich auch in die Zukunft: Es ist gut, daß das Waschmittelgesetz im Chemikalienrecht aufgeht. Denn ich erhoffe mir davon nicht nur eine Vereinfachung, sondern auch ein anderes Bewußtsein gegenüber den Waschmitteln, denn auch Waschmitteln sind Chemikalien. Vom Konsumenten her ist Sensibilität, das Bewußtsein notwendig, daß er da mit Chemikalien umgeht.

Durch Verordnungsermächtigungen wird es dem Minister sehr wohl möglich sein, auch weiterhin lenkend einzugreifen. Es werden immerhin 140 000 Tonnen Waschmittel jährlich verbraucht, für Textilien 70 000 Tonnen, für Weichspüler 20 000 Tonnen und für Reinigungsmittel 50 000 Ton


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