beobachten und dem Nationalrat Vorschläge zu machen, welche Änderungen man bei diesen Bestimmungen aufgrund der Erfahrungen durch die Vollziehung und der Beobachtungen des Umweltrates vornehmen kann.
Da im Umweltrat wirklich Gott und die Welt vertreten ist – was zumindest in Österreich "Gott und die Welt" ausmacht, also angefangen von den Sozialpartnern bis hin zum Gemeindebund alle, auch die politischen Parteien des Nationalrates –, wäre es doch sinnvoll gewesen, so quasi die andere Seite in diesem Verfahren auch miteinzubeziehen – etwa Global 2000, Öko-Büro. Wir haben konkret den Vorschlag gemacht, nur die beiden Dachorganisationen in den Umweltrat mithineinzunehmen. Es hat dazu aber leider keine Zustimmung im Umweltausschuß ... (Abg. Mag. Mühlbachler: Freistädter wollen nicht durch NGOs verteten sein, sondern durch ihre eigenen Vertreter! – Rufe bei der ÖVP: Genau!) Herr Abgeordneter! Das ist jetzt ein wenig abseits des Ziels gewesen, und zwar deshalb, weil es hiebei ja nicht um die Vertretung, sondern um die Erfahrung aus der Vollziehung geht. Sie werden mir doch zugestehen, daß im Bereich der UVP-Verfahren die Organisationen – Global 2000, Greenpeace und andere – natürlich eine wesentliche Rolle spielen.
Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, im UVP-Gesetz, das ja primär ein Konfliktlösungsgesetz sein soll, eine Seite einfach auszusparen, wenn es darum geht, über Reformvorschläge zu reden. Das ist eines der entscheidenden Probleme, Herr Abgeordneter Mühlbacher. Insoferne – das muß ich Ihnen schon sagen – wäre es schon angemessen, wenn Sie sich mit der Grundproblematik mehr auseinandersetzen würden – und nicht einen Teil einfach ausblenden. (Abg. Mag. Mühlbachler: Habe ich!) Das glaube ich Ihnen, aber Sie blenden dennoch einen Teil aus. Sonst hätten Sie unserem diesbezüglichen Antrag zustimmen müssen. – Aber kehren wir zurück zum eigentlichen Antrag. (Abg. Dr. Maitz: Gegen österreichische Gesetze agieren diese Organisationen oft! Das geht eben nicht!)
Herr Abgeordneter Maitz! Jetzt werde ich Ihnen noch etwas sagen, wenn es darum geht, daß gegen österreichische Gesetze agiert wird. Sie wissen, daß im § 17 Abs. 2 des UVP-Gesetzes derzeit festgehalten ist, daß ein Vorhaben keine unzumutbaren Belästigungen für Anrainer entstehen lassen darf. Das ist derzeitiger Standard. Es darf durch ein neues Projekt keine unzumutbare Belästigung entstehen. – Faktum ist, daß Sie jetzt einen § 17 Abs. 2a einführen wollen, in dem Sie sehr umständlich eines umschreiben:
Wenn durch eine Maßnahme eine größere Zahl von Personen, die bisher etwa durch die Verkehrsentwicklung unzumutbar belästigt wurde, durch ein neu zu schaffendes Projekt entlastet wird (Abg. Mag. Kukacka: Zum Beispiel durch eine Umfahrung!), und es wird eine wesentlich geringere Zahl von Personen unzumutbar belästigt, dann darf diese Maßnahme genehmigt werden.
Das ist ein sehr pragmatischer Ansatz. Aber Sie machen damit folgendes: Sie schreiben in der österreichischen Rechtsordnung fest, daß es angemessen und zulässig ist, Personen unzumutbar zu belästigen, nur weil Sie als große Koalition nicht in der Lage sind, die Probleme an der Wurzel zu lösen. Das ist nämlich der eigentliche Grund! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Sie sehen sich nicht heraus und opfern eine Minderheit einer Mehrheit. Sie sagen nicht: Wir müssen uns überlegen, wie man das grundsätzliche Problem angeht.
Es kommt ja noch etwas dazu. Sie haben wohlweislich in diesem Antrag sehr, sehr differenziert von den Längen und von den Orten der Straßen her Ausführungen gemacht und ein unglaublich kompliziertes Verfahren entwickelt. Nur nebenbei angemerkt: Obwohl Sie meinen Einwendungen im Umweltausschuß sehr ablehnend gegenüber gestanden sind, mußte letztlich doch ein Abänderungsantrag eingebracht werden, eben weil ich recht hatte – und Sie nicht. – Soviel zu unserem gegenseitigen Verständnis, was das UVP-Gesetz anlangt. Sie mit Ihrem ganzen Rückhalt in Fraktionen und auch in Ministerien waren nicht in der Lage, das korrekt zu machen. Sie sagen aber zu mir so lässig: Wahrscheinlich haben Sie sich das nicht angeschaut.