Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 174

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Ich habe mir das sehr genau angeschaut. Und ich sage Ihnen auch, Herr Abgeordneter Mühlbacher, daß das – wir sind diesbezüglich, glaube ich, einer Meinung – UVP-Gesetz kein Verhinderungsgesetz sein soll. Das ist überhaupt keine Frage. (Abg. Mag. Mühlbachler: Das habe ich nicht gesagt!)

Faktum ist, daß mit diesem Gesetz folgendes möglich sein wird. Ich denke da zum Beispiel an das Ennstal: erste Ortsumfahrung – nicht länger als fünf Kilometer, zweite Ortsumfahrung – nicht länger als fünf Kilometer, dritte Ortsumfahrung – nicht länger als fünf Kilometer – nichts davon ist UVP-pflichtig. Und dann wird eine Verbindung zwischen erster Ortsumfahrung und zweiter Ortsumfahrung gemacht, eine Verbindung zwischen zweiter Ortsumfahrung und dritter Ortsumfahrung – und auf einmal haben wir eine ganze Straße, und zwar ohne UVP! – Das ist das Ergebnis, aber das war nicht der Sinn des UVP-Gesetzes.

Ich gebe Ihnen recht, daß es Reformbedarf gibt. Ich gebe Ihnen recht, daß wir im Umweltrat darüber reden müssen. Und Sie werden mir auch zugestehen, daß der Umweltrat bereits bezüglich der Massenverfahren sehr klar mit allen Fraktionen, die vertreten waren, mit dem Gemeindebund, mit dem Städtebund, mit den Ländern, mit den Vertretern der Behörden Vorschläge für die Massenverfahren gemacht hat, die interessanterweise nicht umfassend hier im Hause umgesetzt wurden, sondern im AWG nur sehr punktuell – und auch da nicht alles, sondern es wurde nur das herausgegriffen, was aus politischem Anlaß gerade gepaßt hat.

Das ist genau jene Mentalität, die dazu führen wird, daß wir konfliktträchtige Zonen durch das UVP-Gesetz nicht befrieden können. Und weil wir sie nicht befrieden können, werden diese Konflikte aufrecht bleiben. Es wird weiterhin Investitionshemmnisse geben, man wird einander weiterhin mit Mißtrauen gegenüberstehen, man wird sich weiter nicht schon im Vorfeld einbinden. Und dann haben wir genau dasselbe, was wir vorher auch gehabt haben – nur mit mehr Bürokratie.

Das ist kein sinnvoller Weg. Deshalb gibt es von unserer Seite zu diesem Antrag auch keine Zustimmung. Es darf doch nicht so sein, daß Sie vor den eigentlichen Problemen kapitulieren und einfach die geringere Zahl der unzumutbar Belästigten opfern. – Das, Herr Abgeordneter, ist nicht unsere Auffassung. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Ing. Langthaler. )

20.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

20.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe das Vergnügen, meine Ausführungen mit einem Abänderungsantrag zu beginnen. Dieser betrifft redaktionelle Änderungen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.- Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Kollegen betreffend Antrag 311/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes in 440 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschußbericht (440 der Beilagen) angeschlossene Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 7 lautet:

"§ 46 wird folgender Abs. 7 angefügt:


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