Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 178

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Wir sagen Ihnen seit Jahren, daß das, was Sie beschließen, vollkommen sinnwidrig ist, daß die Anlagenverfahren länger dauern werden, weil es eben nicht gelingt, das endlich zu bündeln und zu konzentrieren. Und das UVP-Gesetz bietet ja gerade in diesem Bereich überhaupt keine Möglichkeit, daß man das konzentriert. Das, was Sie hier novellieren, wird überhaupt nicht dazu führen, daß Verfahren schneller abgewickelt werden.

Sie werden nach wie vor die Konflikte auf die Straße verlagern, Sie werden dann noch länger brauchen, um Anlagen oder auch Straßenbauprojekte durchzubringen. Indem Sie einfach sämtliche Berufungsmöglichkeiten abschaffen und indem Sie ganz einfach abschaffen, daß Berufungen aufschiebende Wirkungen haben, und indem Sie ganz einfach abschaffen, daß überhaupt noch Nachbarn irgendwo ernstgenommen werden – Nachbarn werden nicht mehr als Individuum, sondern sozusagen nur mehr in der Masse, so wie es hier geplant ist, zur Kenntnis genommen werden –, werden Sie das Problem nicht lösen. Sie werden es nur verlagern. (Zwischenruf des Abg. Dr. Keppelmüller. )

Herr Abgeordneter Keppelmüller! Werden Sie endlich das, was Sie sind: Industriesprecher und Lobbyist, aber quälen Sie uns nicht immer mit dem Titel "Umweltsprecher" hier heraußen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Keppelmüller: Das war wieder entlarvend!)

20.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Tegischer. – Bitte, Frau Abgeordnete. Angezeigt wird eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 4 Minuten.

20.31

Abgeordnete Brigitte Tegischer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, in meinem Redebeitrag auf bestimmte Änderungsvorschläge des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes einzugehen. Vorausschicken möchte ich, daß ich einer Änderung des UVP-Gesetzes grundsätzlich positiv gegenüberstehe, jedoch finde ich einige Passagen problematisch.

Das UVP-Gesetz ist von seiner Konzeption her eher für punktuelle Anlagen geeignet, daher will man mit diesem Antrag die Bestimmungen des UVP-Gesetzes für Infrastrukturvorhaben wie Straße und Bahn ändern. Es soll in Hinkunft nicht mehr notwendig sein, den Bau kürzerer Trassenabschnitte mit einer Länge von unter fünf Kilometern, wenn eine Seehöhe von 1 200 Metern nicht überschritten wird und eine zusätzliche Verkehrsbelastung von mehr als 20 Prozent gegenüber dem Bestand nicht zu erwarten ist, wie zum Beispiel Bahnunterführungen, Brücken, kleine Umfahrungen, Ortsumfahrungen und Kreuzungen, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.

Mit dieser Regelung wird ein Schritt in eine bedenkliche Richtung gegangen, denn das UVP-Gesetz ist geschaffen worden zur Überprüfung, ob Bauvorhaben umweltverträglich sind oder nicht. Es ist daher meines Erachtens nicht relevant, wie groß oder wie klein ein Bauvorhaben ist, denn die Umweltverträglichkeit hat mit der Größe des Projekts meiner Meinung nach nichts zu tun.

Ich bin nicht gegen sinnvolle kleine kostengünstige Ortsumfahrungen und den Bau kürzerer Trassenabschnitte. Sie tragen, wenn sie nicht zu Monsterprojekten ausarten, zur Verkehrsberuhigung und zur Sicherheit der Bevölkerung bei. Diese Ortsumfahrungen dürfen aber nicht so gebaut werden, daß sie den Transitverkehr ermöglichen beziehungsweise vereinfachen. Wir haben in Osttirol ein "gutes" Beispiel, wie es meiner Meinung nach nicht sein darf, nämlich die Umfahrung Abfaltersbach. Es handelt sich um eine Ortsumfahrung, die kürzer als fünf Kilometer ist und unter 1 200 Meter Seehöhe liegt.

Meine Damen und Herren! Ich habe Sie vor einiger Zeit hier im Hohen Haus mittels eines Folders über diese Problematik informiert. Ich zeige ihn hier noch einmal. Wenn dieses Bauvorhaben trotz negativer Gutachten durchgeführt wird, setzen wir ein Zeichen in Richtung Ausbau des hochrangigen Straßennetzes. – Italien will den Bau der Alemagna, eine Verbindung zwischen Oberitalien und Deutschland.


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