Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 179

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Ich verwahre mich gegen die Möglichkeit, durch den Bau von Umfahrungen die Realisierung von hochrangigen Straßen zu erleichtern. Wir wollen den Transitverkehr durch den Ausbau neuer, hochrangiger Straßennetze verhindern – und nicht forcieren! (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade bei uns in Osttirol höre ich immer wieder das Argument: Wir müssen das Straßennetz ausbauen, um Arbeitsplätze zu schaffen. – Doch wir schaffen damit keine regionalen Arbeitsplätze, da es sich um ein Projekt handelt, das EU-weit ausgeschrieben werden muß.

Man will mit dem Antrag zur Änderung des UVP-Gesetzes eine effizientere und schnellere Abwicklung von Verwaltungsverfahren erreichen. Natürlich bin ich für die raschere Durchsetzung der Bauvorhaben. Trotz meiner Bedenken, die ich hege, beinhaltet der Antrag auch sinnvolle Reformen. Vor allem im Schienen- und Administrationsbereich werden ein Ausbau und eine Vereinfachung und damit eine Beschleunigung der Behördenwege erreicht. Aber: Ich werde auf das Versprechen unseres Umweltministers Bartenstein im Ausschuß, 1997 im Lichte der Erfahrungen mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dieses zur Gänze eingehend zu diskutieren und, wenn notwendig, sinnvoll zu novellieren, zurückkommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl-Ing. Hofmann. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

20.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Bundesminister! Das UVP-Gesetz ist dem Inhalt nach sicherlich gut, wenn man die Intentionen betrachtet: die Feststellung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt, die Prüfung der Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung von Emissionen und ähnliches mehr. Aber es gibt, wie wir wissen, Nachteile, und diese Nachteile bewirken offensichtlich, daß es zu einer Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes kommen soll und wird.

Kollege Kopf hat die überzogenen verfahrensrechtlichen Bestimmungen aufgezeigt, die letztlich auf ein Minimum zurückgeführt werden sollen, ohne daß Umweltstandards zu reduzieren seien. Eine umfassende Behandlung dieses UVP-Gesetzes ist für das kommende Jahr angekündigt. Auch aus Gründen der Anpassung an EU-Richtlinien beziehungsweise -Gesetze scheint dies zweckmäßig zu sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind jedoch nicht bereit, diesem Antrag zuzustimmen und Maßnahmen mitzutragen, die einseitig zu Lasten der Bürger gehen. Hiefür sind wir nicht zu haben.

Herr Kollege Mühlbachler! Sie haben davon gesprochen, daß eine Reparatur erforderlich ist. Ich gebe Ihnen recht: Es sind wahrscheinlich sogar mehrere Reparaturen erforderlich. Aber, Herr Kollege Mühlbachler, es ist für uns nicht nachvollziehbar, wenn Kollege Keppelmüller und Kollege Kopf im Ausschuß bei zwei weiteren Anträgen betreffend das UVP-Gesetz sagen – ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen –: Wir werden das heute nicht behandeln. Wir werden diese Anträge ablehnen, weil wir ohnedies eine umfassende Novellierung im Frühjahr 1997 vorhaben.

Mir erscheint es nahezu anmaßend, das eine so zu beurteilen und das andere so. Was hier geschieht, ist nichts anderes als ein Stückwerk. Einmal mehr wird es zur Gepflogenheit, Gesetze als Stückwerk zu behandeln. Das, was gerade genehm ist und paßt, wird beibehalten, und dort, wo es gerade gut und sinnvoll erscheint, wird eine sofortige Änderung herbeigeführt, ohne andere Auswirkungen zu berücksichtigen.

Wir werden diesem Antrag nicht unsere Zustimmung erteilen. Wir sehen, daß eine Novellierung sinnvoll ist, daß Reformbedarf gegeben ist. Wir anerkennen und vertreten den Standpunkt, daß das UVP-Gesetz kein Verhinderungsgesetz sein soll, aber: Kollege Keppelmüller hat ja gerade ein gutes Beispiel geliefert, wie dieses Gesetz behandelt wird. Er marschiert kurzfristig hier nach


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