Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 208

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wird er ausgeschlossen. Nach einem Jahr erfolgt bereits wieder die Tilgung, und er ist wieder mit im Spiel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme bereits zum Schluß: Wir Freiheitlichen werden der Regierungsvorlage zustimmen, glauben aber, daß durch die halbherzige Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes der Schwarzarbeiterstrich nicht reduziert, geschweige denn beseitigt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

22.42

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch eine legistische Anmerkung machen. Wir beschließen also – erfreulicherweise einstimmig – eine umfangreiche Novellierung des Bundesvergabegesetzes. Die legistische Alternative – so ist das auch in der Regierungsvorlage angesprochen – wäre eine gänzliche Neufassung dieses Bundesvergabegesetzes. Das wäre auch aus meiner Sicht als Serviceleistung des Gesetzgebers für den Benutzer wünschenswert. Sinngemäß haben wir das im Verfassungsausschuß auch so diskutiert. Ich glaube, Kollege Kier hat auch von einer gewünschten Wiederverlautbarung gesprochen.

Es erhebt sich die Frage: Warum nicht gleich? Warum beschließen wir nicht bereits heute ein neugefaßtes Bundesvergabegesetz? – Meine Damen und Herren! Am Dienstag dieser Woche hat der Binnenmarktrat Änderungen der Vergaberichtlinien auf europäischer Ebene beschlossen – in Anlehnung an ein Übereinkommen der World Trade Organization. Das heißt, auf europäischer Ebene ist diesbezüglich ein Verfahren im Gang, sind Änderungen beschlossen. Aller Voraussicht nach wird diese Causa im Vermittlungsausschuß landen, und daher ist es auch schwierig, die endgültige Annahme der Richtlinienänderung zum jetzigen Zeitpunkt zu prognostizieren.

Daher mein Vorschlag: Bei der nächsten zwingenden Novellierung des Bundesvergabegesetzes sollten wir den legistischen Weg der Neuerlassung beschreiten – im Sinne des Benutzers, der Normadressaten. Ich bin überzeugt davon, daß wir dabei in Staatssekretär Schlögl einen Verbündeten finden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

22.43

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte hier eigentlich nur feststellen, daß es sehr angenehm war, an der Entstehung dieses Gesetzes mitzuarbeiten, daß es ein positives Erlebnis von parlamentarischer Arbeit war und daß wir auch über die Ausschußfeststellungen, die getroffen wurden, wirklich ernsthaft diskutiert haben. Eine war mir ein besonderes Anliegen, nämlich daß es auch in Zukunft möglich sein soll, ernsthaft echte Architekturwettbewerbe auszuschreiben, weil wir eben gemeinsam erkannt haben, daß, wenn solche Wettbewerbe ausgeschrieben werden, die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer auf die Personengruppen eingeschränkt werden kann, die besondere Merkmale wie eben das Merkmal Architekt aufweisen, sodaß nicht alle, die befugt wären, Planung zu machen, einzuladen sind.

Da das europäische Dimension hat, war es doppelt wichtig. Versuchen Sie, sich einen Architekturwettbewerb vorzustellen, der nach den Regeln des von uns heute einstimmig zu beschließenden Gesetzes abläuft. Könnte jeder Planungsbefugte – und nicht nur der mit der im wesentlichen von der Ausbildung her bestimmten künstlerischen Legitimation – daran teilnehmen, würden sich solche Wettbewerbe ad absurdum führen.

Einen zweiten Aspekt möchte ich noch vortragen, weil sich auch meine Vorredner darauf bezogen haben: Es ist richtig, ich habe in der Sitzung des Verfassungsausschusses angeregt, das ganze Vergabegesetz durch Wiederverlautbarung für den Benützer wieder lesbar zu machen. Mir ist bewußt, daß das nur eine vorübergehende schmerzstillende Wirkung hätte, daher mein


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