Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 13

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Frage des Abgeordneten Reichhold, ob unseren Kälbermästern ein Schaden durch das festgesetzte Schlachtgewicht von 82 Kilogramm entsteht, mit einem klaren Nein beantworten und das auch begründen.

Die Festlegung von Höchstgewichtsgrenzen für diese neuen Förderungsmaßnahmen hatte das Ziel, gesamthaft und EU-weit eine Entlastung des Kälber- und Rindermarktes zu bewirken. In dem Sinn war es erforderlich, daß in jedem – in jedem! – Mitgliedstaat die Schlachtgewichte der Kälber zu reduzieren waren. Ein EU-einheitliches Durchschnittsgewicht hätte zwar für Österreich ein höheres Schlachtgewicht bedeutet, aber es wäre dadurch das genannte Ziel der Marktentlastung glatt verfehlt worden.

Sie wissen auch, daß der Hintergrund dieser Frühvermarktungsprämie bei den Kälbern darin besteht, eine quantitative Entlastung des Rindermarktes einerseits zustande zu bringen und andererseits für das klassische Kalbfleisch wieder eine neue Marktchance zu finden.

Ich betone in besonderer Weise, daß es uns gelungen ist, bei dieser Frühvermarktungsprämie auch weibliche Kälber miteinzubeziehen – erstmals in der Geschichte der EU-Rindermarktordnung gibt es eine Maßnahme für weibliche Tiere. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Herr Abgeordneter Ing. Reichhold, eine Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Warum liegen dann auch bei Ihnen, wie ich diesem Schriftverkehr entnehme, Beschwerden von Kälbermästern und Verarbeitungsbetrieben vor, aus denen klar hervorgeht, daß ein Schlachtgewicht von 82 Kilogramm zu gering ist, um von den österreichischen Vermarktungs- und Handelsketten übernommen zu werden?

Warum stimmen Sie dieser Regelung zu, obwohl beispielsweise holländische Kälber ein Schlachtgewicht von 136 Kilogramm haben werden? Das wird zur Folge haben, daß österreichisches Kalbfleisch aus den Regalen verdrängt wird. Warum stimmen Sie einer derartigen Regelung zu, die österreichische Bauern und Produzenten benachteiligt und letztlich auch – indirekt – die österreichischen Konsumenten benachteiligt?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Bundesminister, ich bitte um die Antwort.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Erstens: Es gibt weder eine Benachteiligung der österreichischen Bauern noch der Konsumenten.

Zweitens: Auch in den Niederlanden mußte das Schlachtgewicht um 15 Prozent reduziert werden, um die Prämie in Anspruch nehmen zu können.

Drittens: Ich gehe davon aus, daß gerade in der Gastronomie der Wunsch nach speziellem Kalbfleisch so ausgeprägt ist, daß ein positiver Effekt auf dem Kalbfleischmarkt entsteht. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Zusatzfragen? – Herr Abgeordneter Schrefel, bitte.

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Bundesminister! (Abg. Ing. Reichhold: Eine Zusatzfrage, Herr Präsident!)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Reichhold! (Rufe bei der ÖVP: Der kennt sich nicht aus!) Entschuldigen Sie, Verzeihung! (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)


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