Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 14

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Präsident Dr. Fischer hat am Beginn dieser Session darauf hingewiesen, daß wir eine Geschäftsordnungsreform gemacht haben, und hat auch über den neuen Ablauf der Fragestunde informiert.

Die Fragestunde ist in der Weise geändert worden, daß der eigentliche Fragesteller jetzt nur noch eine Zusatzfrage stellen kann. (Abg. Ing. Reichhold: Da sieht man, wie die Opposition entmachtet wird! – Abg. Dr. Khol: Das gilt für alle!)

Die Geschäftsordnung ist beschlossen worden, und ich bitte Sie, sich daran zu halten.

Es liegt jetzt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schrefel vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Bundesminister! Die österreichischen Rinderbauern begrüßen die Form der Frühvermarktungsprämie, die Sie als Alternative zur sogenannten Kälberverarbeitungsprämie ausverhandelt haben. (Abg. Ing. Reichhold: Eine Frage stellen! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Wie hoch schätzen Sie die Anzahl der Milchmastkälber, die durch dieses Frühvermarktungsprogramm vorzeitig aus der Produktion genommen werden, ein?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister, um die Antwort.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wir schätzen, daß für etwa zwischen 40 000 und 60 000 Kälber diese Prämie ausbezahlt werden wird, weil Angebot einerseits und Nachfrage andererseits etwa in der Größenordnung sind. Das ist also ein, wie gesagt, positiver Effekt für die österreichischen Rinder- und Kälbererzeuger.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Keine weitere Zusatzfrage.

Wir haben damit die erste Fragerunde beendet und kommen jetzt zum Aufruf der zweiten Anfrage. Es ist dies die Anfrage 65/M des Abgeordneten Gradwohl. – Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, die Anfrage zu formulieren.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

65/M

Wann werden Sie die im Entschließungsantrag der Abgeordneten Schwarzenberger und Gradwohl, unterstützt von den Grünen und Liberalen, enthaltenen Vorschläge für Sockelbeträge und Obergrenzen im Rahmen der künftigen sozialen Staffelung bei den Agrarförderungen schriftlich vorlegen, um ausreichend Zeit für eine umfassende Diskussion und rasche Beschlußfassung zu garantieren?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister, um die Antwort.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, ist mit Entschließung des Nationalrates vom 3. Oktober festgehalten, daß Österreich darauf hinwirken wird, daß die EU bei der Konzeption der Agrarförderung wesentlich stärker als bisher soziale Kriterien berücksichtigen soll. In diesem Sinn wird sich Österreich auch bei der Weiterentwicklung der EU-Förderungsprogramme dafür einsetzen, insbesondere im Berggebiet, in den benachteiligten Gebieten sowie bei der biologischen Landwirtschaft Sockelbeträge zu ermöglichen und bei der Förderung großer Betriebe entweder die Effekte der Kostendegression zu berücksichtigen oder, wenn notwendig, bei einzelnen Maßnahmen Förderobergrenzen einzuziehen.

Der Nationalrat hat mich aufgefordert, bis Ende dieses Jahres, bis zum 31. Dezember dieses Jahres, die Vorschläge vorzulegen. Ich werde die Vorschläge selbstverständlich fristgerecht vorlegen – die Arbeiten sind mitten im Gang.


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