Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 18

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auch diese Frage geregelt werden soll. Nach mir vorliegenden Informationen des Herrn Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten plant er, im Dezember eine derartige Novelle zur Begutachtung auszusenden, damit im Parlament dann zeitgerecht im Laufe des ersten Quartals des nächsten Jahres darüber beraten werden kann.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Koller, bitte.

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Herr Minister! Können Sie aufgrund der bisherigen Beratungen zur Gewerbeordnungsnovelle zwischen den Ressorts dafür garantieren, daß es zu keinen Schikanen der Direktvermarkter kommt?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Sie sprechen selbst davon, daß derzeit die Verhandlungen laufen. Es ist das Ziel dieser Verhandlungen, klare Regelungen für die bäuerlichen Direktvermarkter zu schaffen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Horngacher.

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Viele Familien, vor allem Familien mit Kindern nützen gerne das Angebot der Ferienwohnungen am Bauernhof. Durch den neuen Erlaß ist es zu Schwierigkeiten gekommen.

Herr Minister! Bis wann können wir damit rechnen, daß dieses Problem bereinigt wird?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Ich habe schon gesagt, daß es über diesen Erlaß Verhandlungen gibt, daß auch der Herr Wirtschaftsminister in einem entsprechenden Schreiben seine Bereitschaft erklärt hat. Wir versuchen, so rasch wie möglich eine Klarstellung zustande zu bringen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Wabl, bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Minister! Sie haben schon Bezug genommen auf das neue Gewerberecht, das im nächsten Ministerrat durchgehen soll. Der Wirtschaftsminister möchte die Genehmigungsverfahren im Wasserrecht in sein Ressort übernehmen, und Sie haben dann weiterhin als Landwirtschaftsminister als oberste Wasserrechtsbehörde die Kontrolle.

Halten Sie das nicht auch für abträglich für den Gesamtbereich Wasserrecht und für unsere Grundwässer und Oberflächengewässer, wenn eine Splittung zwischen Kontrolle und Genehmigungsverfahren gegeben ist?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Wabl! Der inhaltliche Zusammenhang zur ursprünglich gestellten Anfrage ist nicht leicht herzustellen, aber ich lasse diese Zusatzfrage zu. – Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, handelt es sich bei dieser diskutierten Novelle um die Novellierung des Anlagenrechtes im Gewerbe und nicht um die gewerberechtlichen Tätigkeiten selbst.

Zweitens: Es gibt Gespräche zwischen meinem Ressort und dem Wirtschaftsministerium, die klarstellen, daß das Wasserrecht weiterhin im Bereich der Wasserrechtsbehörde bleibt, daß allerdings im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren Erleichterungen durch die Einbeziehung von einigen Tatbeständen des Wasserrechtes in die Gewerberechtsverfahren gegeben sein sollen, daß aber weiterhin die Berufungsbehörde die oberste Wasserrechtsbehörde ist.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister. Damit ist die 3. Fragerunde beendet.


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