Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 50

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Konsequenz haben wird, daß wir tatsächlich den "gläsernen" Kunden, den "gläsernen" Patienten in der Sozialversicherung haben werden. Das kann doch nicht Ihre Intention sein!

Sie müßten also Interesse daran haben, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien und von der Freiheitlichen Partei, hier Vorsorge zu treffen, Vorkehrungen zu treffen, damit das nicht der Fall sein kann. Und das werfe ich Ihnen bei Ihrem Antrag vor!

Dieser Antrag ist unüberlegt. Er beinhaltet nur eine einzige Weichenstellung, nämlich daß medizinische Daten mit datenschutzrechtlicher Vorkehr versorgt werden sollen. Aber ich kann Ihnen aufgrund der Erfahrung aller europäischen Länder, die das diskutiert haben, sagen: Diese Vorkehrung ist unmöglich. Es gibt derzeit kein System, auch wenn man es kryptographisch verschlüsselt, das tatsächlich Datensicherheit garantiert. Das ist das Problem.

Schauen Sie sich doch die Erfahrungen in Deutschland an! Informieren Sie sich darüber, welche Probleme Deutschland mit der Sozialversicherungskarte, mit seinem Versuch, diese kryptographisch zu verschlüsseln, hat! Es ist nicht so einfach, als daß man sagen könnte: Wir bekommen das schon in den Griff!

Es gibt selbstverständlich das Problem, daß wir hier in Österreich offensichtlich als Versuchskaninchen von großen Konzernen auf den Markt geführt werden sollen, damit dieses System, das wir in Österreich probieren, dann Europareife hat. Ich warne davor, weil es auf europäischer Ebene keine vergleichbaren Systeme gibt, weil eine Inkompatibilität vorhanden ist. Diese Systeme sind nicht miteinander vergleichbar, sie haben unterschiedliche Hardware und Software, und es wird noch Jahre dauern, bis einmal auf europäischer Ebene dieses System kommt.

Wir sollten uns die Zeit nehmen, wenn wir schon Mitglied dieser Europäischen Union sind, gemeinsam mit den anderen Ländern einheitliche Regelungen und Festlegungen betreffend eine europäische Chipcard zu schaffen, und nicht als Österreicher einfach blind hergehen und diese Regelung beschließen.

Ich meine, um dieses Thema "Chipcard" abzuschließen, daß Sie hier der Sache keinen guten Dienst erwiesen haben, daß Sie voreilig Festlegungen getroffen haben, so wie Sie das auch in anderen Bereichen, die wir heute beschließen sollen, getan haben.

Nun komme ich zum Thema "Arbeitslosenversicherung". Es war dies bisher nicht Gegenstand der Debatte, weil wir keine entsprechende Punkte dazu beschließen, mit Ausnahme dieser Änderung im Arbeitsmarktservicegesetz. Aber, Herr Minister, es ist mir ein Anliegen und auch von Interesse – wir werden auch einen entsprechenden Antrag einbringen –, daß das, was Sie in der Öffentlichkeit zum Thema "Reform der Arbeitslosenversicherung" gesagt haben, daß das, was die Arbeiterkammer zu diesem Thema beschlossen hat, in einer Form in die Debatte Eingang findet, daß wir feststellen können, wir haben ein gemeinsames Interesse daran, daß es im Bereich der Arbeitslosenversicherung keine Politik auf Kosten der Notstandshilfeempfänger, keine Politik auf Kosten derer, die es sich nicht leisten können, keine Verschlechterung im Sinne einer Besteuerung oder von Sozialversicherungsbeiträgen für die Arbeitslosen, keine Verschlechterung der Anwartschaft bei Wiedereinstieg, keine Verschlechterung der Zumutbarkeitsbestimmungen und keine Verschlechterung für die alleinerziehenden Mütter durch die Verfügbarkeitsregelungen geben soll. Herr Minister! Ich nehme Ihre Erklärungen in der Öffentlichkeit ernst, in denen Sie sagen: Das ist nicht intendiert.

Auf der anderen Seite steht dem ein massives Interesse der Wirtschaft gegenüber, diese Reform der Arbeitslosenversicherung entsprechend dem Versicherungsprinzip zu gestalten. Sie, Herr Minister, und ich und viele andere hier in diesem Hohen Haus wissen: Wenn das Versicherungsprinzip als alleiniges Prinzip der Arbeitslosenversicherung Geltung haben soll, dann ist das eine massive Verschlechterung, dann bedeutet das vor allem für Jungeinsteiger – mit dieser Gruppe haben wir es zunehmend auch in der Arbeitslosenversicherung zu tun –, daß sie bald auch wieder aus der Arbeitslosenversicherung aussteigen müssen.

Das kann nicht die Intention sein. Ich erwarte deshalb von Ihnen, Herr Minister, eine eindeutige Festlegung in der Hinsicht, daß dieses Papier nur ein Arbeitspapier war. Darauf könnten wir uns


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