Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 51

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ja vermutlich noch einigen. Aber es geht darum: Was soll in Zukunft mit der Arbeitslosenversicherung passieren? Ist wirklich nur geplant, eine einfache, unbürokratische Handhabung dieses Gesetzes zu ermöglichen? Oder ist damit intendiert, vielleicht nicht von Ihrer Seite, aber von anderer Seite, tatsächlich Verschlechterungen einzuführen?

Ich bringe Ihnen deshalb einen Entschließungsantrag zur Kenntnis, mit dem wir auf diese geplante Arbeitslosenversicherungsreform Bezug nehmen. Er lautet folgendermaßen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Arbeitslosenversicherungsrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, daß ein allfälliger Vorschlag für eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsrechts nicht in die in diesem Papier – gemeint ist der Entwurf aus dem Sozialministerium – eingeschlagene Richtung geht, sondern zu einer zeitgerechten, den aktuellen Arbeitsmarktbedingungen angepaßten Veränderung führt, die eine soziale Absicherung bei Verlust eines Arbeitsplatzes gewährleistet, insbesondere auch dann, wenn es sich um Beschäftigungen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz handelt.

Insbesondere ist sicherzustellen, daß folgende im Papier beinhalteten Vorschläge nicht umgesetzt werden:

Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze und damit Zugangsbeschränkung zur Arbeitslosenpflichtversicherung für Erwerbstätige,

ArbeitnehmerInnenbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung für Arbeitslose,

Versteuerung der monetären Leistungen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes,

Verschlechterung der Anwartschaft bei Wiedereinstieg,

Bestrafung von Selbstkündigung durch Einbindung in den Begriff "selbstverschuldete Arbeitslosigkeit",

Beschränkung der Gesamtbezugsdauer in Abhängigkeit vom Lebensalter,

Ausgrenzung von Personen mit Betreuungspflichten,

Bindung eines Leistungsbezuges an die Annahme einer nicht kollektivvertraglich bezahlten Tätigkeit.

*****

Herr Minister! Dieser Antrag ist gleichlautend in der Arbeiterkammer Wien – Sie wissen das sicherlich auch – beschlossen worden. Ich glaube nicht, daß er Punkte enthält, denen zuzustimmen für Sie alle hier im Haus eine unüberwindbare Schwierigkeit bedeuten würde. Ich erwarte mir eigentlich, daß Sie die in diesem Antrag genannten Punkte auch bei der Umsetzung und nicht nur bei der Beschlußfassung hier in diesem Hohen Haus ernst nehmen.

Damit komme ich zum nächsten Punkt, zu den Änderungen im Arbeitsmarktservicegesetz, die Sie hier vom Nationalrat beschließen lassen wollen und die beinhalten, daß Mittel von der passiven in die aktive Arbeitsmarktpolitik umgewidmet werden.

Grundsätzlich: Ich bin prinzipiell für die Umwidmung der Mittel. Ich hätte mir allerdings vorstellen können – unabhängig von der konkreten Gestaltung –, daß man da etwas mehr Probieren


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