Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 52

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zuläßt, daß man da etwas mehr in die Debatte eingeht, die in anderen europäischen Ländern geführt wird, wo Arbeitszeitverkürzungen mit Ausstiegsmodellen, mit reduzierten Ausstiegsmodellen kombiniert werden, also etwa das "Sabbatical-Modell" oder das "Müllmännermodell", mit denen sichergestellt werden kann, daß Arbeitslose in den regulären Arbeitsmarkt, in den ersten Arbeitsmarkt, integriert werden können, wenn auch nur für eine beschränkte Zeit.

Ich bin mir durchaus dessen bewußt, daß es das größte Problem ist, Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Ich bin mir aber auch durchaus der Tatsache bewußt, daß mit den von Ihnen angestrebten Mitteln diese Integration in den ersten Arbeitsmarkt auch aufgrund der Begleitumstände, die Sie zu definieren versucht haben, weil zum Beispiel auf Seite der Arbeitsmarktbetreuer nicht die entsprechenden Mittel, nicht die entsprechenden Ressourcen vorhanden sind, weil eigentlich keine Betreuung stattfindet, kaum möglich sein wird.

Ich habe da große Bedenken, die ich Ihnen teilweise schon im Ausschuß dargelegt habe. Ich glaube, daß diese Reform durchaus Sinn machen könnte, daß man durchaus noch weiter gehen könnte, auch mehr Experimente in diesem Bereich zulassen könnte. Denn Sie wissen sehr wohl, Herr Minister, daß das, was in der Vergangenheit an Rezepten versucht wurde, nicht gegriffen hat. Die traditionellen Mittel der Stützung von Arbeitslosen durch Lohnzuschüsse haben zumindest bei jener Aktion, die im Frühjahr gesetzt wurde, nicht gegriffen. Mit hohem Aufwand wurde der Versuch gemacht – und ich will das durchaus nicht schlechtmachen, sondern die Bemühung anerkennen –, Langzeitarbeitslose zu integrieren, aber er ist danebengegangen.

Darum meine ich: Bei jedem zukünftigen Versuch, Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollten bestimmte Rahmenbedingungen mitbedacht und mitdiskutiert werden. Wir haben auch versucht, in einem Entschließungsantrag solche Rahmenbedingungen festzulegen. Ich lese Ihnen den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, den wir anläßlich dieser Debatte zu diesem Punkt eingebracht haben, nun vor.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend besondere Eingliederungshilfe/Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Folgende Rahmenbedingungen sollen Berücksichtigung finden:

Freiwilligkeit der Teilnahme (kein wie auch immer gearteter Druck auf die KlientInnen)

"Soziale Aktivierung" soll als Zielvorstellung im Vordergrund stehen.

Die Zielrichtung "sozialer Aktivierung" erfordert eine dementsprechende sozialpädagogische Betreuung, um den vielfältigen Problemlagen der Zielgruppe zu entsprechen.

Bestehende kollektivvertragliche Regelungen müssen eingehalten werden; dort wo keine Kollektivverträge vorhanden sind, müssen orts- oder betriebsübliche Entlohnungen eingehalten werden.

Die Qualifikation der betroffenen Personen muß bei der Vermittlung berücksichtigt werden.

Es muß sichergestellt werden, daß für Vereine die gleichzeitige Inanspruchnahme dieser Fördermöglichkeit mit anderen Maßnahmen (allgemeine Eingliederungsbeihilfe und besondere EGB) möglich ist.

Es muß sichergestellt werden, daß bei Verlust des vermittelten Arbeitsplatzes die Rückkehr zum vorherigen Anspruchsniveau gegeben ist.


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