Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 53

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Für den gleichen Arbeitsplatz darf es zu keinen unterschiedlichen Förderhöhen für Frauen und Männer kommen. In diesem Zusammenhang darf es keine Möglichkeiten für geschlechtsspezifische Anforderungen geben.

Es muß sichergestellt werden, daß die durchschnittlich geringere Anspruchshöhe von Frauen nicht dazu führt, daß Frauen auch geringer beziehungsweise schlechter gefördert oder vermittelt werden.

Es sollte sichergestellt werden, daß Putzfirmen, Champignonzüchtereien und ähnliche Firmen von dieser Förderung nicht Gebrauch machen können.

Arbeiten bei öffentlichen Dienstgebern sollten im öffentlichen Interesse gelegen sein (zum Beispiel Umwelt-, Sozialbereich, kommunale Aufgaben und so weiter).

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Herr Bundesminister! Ich denke, über die einzelnen Bestimmungen kann man durchaus noch diskutieren. Aber man sollte den Grundtenor der Ausführungen dieses Entschließungsantrages ernst nehmen und auch in der Beschlußfassung berücksichtigen beziehungsweise in den Arbeitsmarktservice-Richtlinien, die erlassen werden. Wenn Sie uns eine Garantie geben können, daß die Richtlinien in diesem Sinn festgelegt werden, dann wären wir schon damit zufrieden. (Beifall bei den Grünen.)

11.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden Entschließungsanträge, die der Herr Abgeordnete soeben referiert hat, stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte.

11.22

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich hat einen sehr, sehr hohen Standard in der Gesundheitsvorsorge und auch, was die Sozialleistungen insgesamt anlangt. Mit der heutigen Beschlußfassung über die Novellierung wird die Qualitätssicherung für die Gesundheitsvorsorge entscheidend gestärkt.

Erfreulicherweise leben die Österreicher im Durchschnitt immer länger, andererseits werden die Möglichkeiten der Medizin von Jahr zu Jahr mehr – in der Diagnose, in der Therapie. Das ist natürlich auch mit einem Mehraufwand verbunden – niemand kann das wegdiskutieren –, der in vielen Fällen durchaus gerechtfertigt ist, weil er eben zur Lebensqualität beiträgt, zur besseren Behandlungsmöglichkeit, zur besseren Vorsorgemöglichkeit.

Wir müssen uns aber bemühen, dort Kosten einzusparen, wo das ohne Qualitätsverlust für die Versicherten, ohne Qualitätsverlust für die Patienten möglich ist und wo gleichzeitig sichergestellt ist, daß der medizinische Fortschritt auch in Zukunft allen zur Verfügung steht. Das ist der Grundtenor, und heute legen wir dafür wichtige Grundsteine (Beifall bei SPÖ und ÖVP), beispielsweise hinsichtlich der Sicherung der Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen im Bereich der Krankenanstalten.

Noch einmal: Ohne Qualitätsverlust, sogar mit Qualitätssteigerungen muß es möglich sein, durch organisatorische Verbesserungen, durch bessere Einsatzmöglichkeiten für Großgeräte und so weiter Fortschritt zu sichern und Kosten zu dämpfen. Daher ist es entscheidend, daß die Spitalserhalter, die für die Kostengestaltung die meisten Möglichkeiten haben, diese auch nützen, damit jene, die Kosten tragen, ohne Gestaltungsmöglichkeiten zu haben, eine gewisse Absicherung für die Kostenentwicklung in der Zukunft haben.

Und genau das ist es, was wir mit diesem neuen Modell erreichen. Die Sozialversicherungen werden ihre Kostenbeiträge für die Krankenanstalten künftig im Ausmaß ihrer Beitragssteigerungen liefern. Die Länder und die Spitalserhalter werden alles unternehmen müssen, um durch


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