Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 86

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und die Reglementierung noch enger anzuziehen und noch mehr Bürokratie zu schaffen. – Meine Damen und Herren! Sie sind auf dem falschen Weg! (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dolinschek vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.41

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezüglich der Änderung des Arbeitsruhegesetzes, das ja im Zusammenhang mit der Ladenöffnungszeit zu sehen ist, bin ich einfach nicht der Meinung meines Vorredners, daß es eine zusätzliche Reglementierung sei, die Bürokratie schaffe. Wenn wir keine längere Ladenöffnungszeit diskutieren würden, wenn wir nicht daran dächten, eine längere Ladenöffnungszeit zuzulassen, dann wäre diese Reglementierung, die im Arbeitsruhegesetz vorgesehen ist, gar nicht notwendig gewesen. Da müssen wir schon die Kirche im Dorf lassen.

Herr Kollege Peter! Man muß hier die Dinge insgesamt berücksichtigen.

Die längere Ladenöffnungszeit ist sicherlich für jeden Konsumenten positiv, für die Fremdenverkehrswirtschaft, auch für den österreichischen Konsumenten. Keine Frage! Wir haben aber auch auf die im Handel Beschäftigten, auf ihre Familien sowie auf die Pendler Rücksicht zu nehmen. Und im Zusammenhang mit den Familien und mit den Pendlern sind die Infrastruktur, die Verkehrsverbindung, die Kindergartenplätze zu berücksichtigen, und es ist dabei weiters zu berücksichtigen, daß auch bei einer längeren Ladenöffnungszeit jene Leute, die dort beschäftigt sind, ja nur einen gewissen Zeitraum dort beschäftigt sind.

Wenn von Ladenöffnungszeiten von 60 oder 66 Stunden oder, wie die letzten Meldungen lauten, 72 Stunden die Rede ist, muß man doch darauf hinweisen, daß die Normalarbeitszeit in Österreich 40 Stunden beträgt. Man kann diese flexibel gestalten, auf einen gewissen Zeitraum ausdehnen, auf einen gewissen Zeitraum einengen, aber das gehört dann eben reglementiert. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter. ) Über diese Reglementierung regst du dich nicht auf! Und über die regt sich auch der Präsident der Bundeswirtschaftskammer Maderthaner nicht auf, dazu fällt ihm nichts ein – außer daß Zulagen gekürzt werden oder Feiertage zu streichen sind. Das bedeutet doch nichts anderes als Lohnreduktion, Lohnreduktion auf dem Rücken der Arbeitnehmer! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich finde, daß diese Änderung im Arbeitsruhegesetz relativ familienfreundlich ist, denn jemand, der an einem Samstag nach 13 Uhr beschäftigt ist, hat am nächsten Samstag den ganzen Tag frei. Ich wäre hier noch weitergegangen und hätte gemeint, daß es in diesem Falle einfach zwei freie Tage hintereinander geben sollte – entweder den Montag oder den Freitag. Aber ich bin auch mit dieser Regelung einverstanden. Es gibt ja dort noch die Ausweichmöglichkeit über den Verordnungsweg der Landeshauptleute, außerdem sind die letzten vier Samstage vor dem 24. Dezember ausgenommen, und bezüglich der Kundenbedienung gibt es einen Passus, der die Kundenbedienung nach der Öffnungszeit regelt, das Fertigbedienen, Abschlußarbeiten und so weiter. Das ist alles geregelt.

Aber man kann nicht einfach verlangen, daß eine solche Regelung nur zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer getroffen wird, weil da der sozial Stärkere immer über den sozial Schwächeren drüberfährt.

Ich unterstelle es nicht dir unbedingt, Kollege Peter, aber du weißt: In jeder Branche gibt es gewisse schwarze Schafe. Und wenn diese schwarzen Schafe auswählen können, nur jemanden einzustellen, der bereit ist, 60 und 70 Stunden pro Woche zu arbeiten, und jene, die nicht 60 oder 70 Stunden pro Woche arbeiten können, hinauszuwerfen, wie es ihnen paßt, dann müssen Betriebe, die ihre Mitarbeiter durchschnittlich 40 Stunden pro Woche beschäftigen, nachziehen, weil sie einfach unter Druck gesetzt werden und nicht konkurrenzfähig sind. Außerdem steigert das die Zahl der Arbeitslosen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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