Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 103

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.54

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich nicht auf die ideologische Debatte einlassen, welche Form von Kinderbetreuung die optimale ist. Tatsache ist – und das wurde auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon betont –, daß die Tagesmütter eine sozialrechtliche Absicherung brauchen.

Frau Kollegin Haller, ich bin gar nicht so abgeneigt, in Ihrem Antrag durchaus positive Elemente zu sehen, aber das Problem derzeit ist doch, daß wir – nach meiner Typologie – fünf verschiedene Gruppen von sozialrechtlicher Absicherung von Tagesmüttern haben. Wir haben die normal angestellten Tagesmütter, die sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert sind, wir haben die geringfügig beschäftigten Tagesmütter, die nur mehr arbeitsrechtlich abgesichert sind, wir haben die Tagesmütter mit einem Werkvertrag, die, weil sie noch über der Geringfügigkeitsgrenze sind, immerhin teilweise sozialversichert sind, und wir haben die Tagesmütter unter der Sozialversicherungsgrenze für Werkverträge, die weder arbeitsrechtlich noch sozialrechtlich abgesichert sind. Und schließlich haben wir noch die Gruppe der Tagesmütter, die von Privaten beschäftigt wird, bei der es überhaupt keine rechtliche Regelung gibt.

Wir haben also fünf verschiedene Kategorien von Tagesmüttern. Es gibt kaum eine Berufsgruppe, die sich in so unterschiedlichen Formen sozialer und arbeitsrechtlicher Absicherung wiederfindet wie die Tagesmütter. Und wären es nicht die Tagesmütter – es werden zwar in Klammern auch die Tagesväter genannt –, so hätten wir – das wage ich zu behaupten – diese verschiedenen Formen wahrscheinlich nicht. Da hätten sich schon mehrere dafür stark gemacht, daß es endlich zu einer arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung kommt. Aber weil es großteils Frauen sind, erlaubt man sich das in diesem Land.

Das ist der eigentliche Skandal, über den wir bei diesem Punkt diskutieren sollten: daß es eben nach wie vor fünf verschiedene Gruppen gibt. Und da habe ich das Problem mit Ihrem Antrag, nämlich daß diesen fünf Gruppen eine neue hinzugefügt werden würde. Wir hätten dann eine sechste Gruppe, die irgendwo dazwischen liegt, was natürlich in der Tendenz, nachdem die anderen Bereiche ja nicht von der sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung verschwinden würden, dazu führen würde, daß die Tagesmütter und Tagesväter dann wahrscheinlich nicht mehr fix angestellt wären. Und das kann nicht der Sinn einer Regelung sein.

Hätten wir nur die angestellten und die nichtangestellten Tagesmütter ohne sozialrechtliche Regelung, dann würde Ihr Antrag Sinn machen, dann wäre ich sehr dafür, daß wir diesen Antrag nicht nur ernsthaft in einer ersten Lesung diskutieren, sondern auch in einer zweiten Lesung hier in diesem Haus beschließen. Solange sich aber an dieser Situation, daß wir fünf Kategorien von Tagesmüttern haben, nichts ändert, fügen Sie mit diesem Modell nur eine sechste Gruppe hinzu. Und das kann nicht der Sinn der Übung sein. (Beifall bei den Grünen.)

14.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Rednerliste hiezu ist damit erschöpft.

Ich schließe die Debatte und weise den Antrag 265/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

Ich unterbreche nun nach Erledigung des Tagesordnungspunktes 9 für kurze Zeit – bis 15 Uhr – die Sitzung, um sodann die Dringliche Anfrage aufzurufen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 14.57 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf .


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