Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 152

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nächste Landtagswahl in Kärnten, die, wenn die Legislaturperiode wirklich ausgesessen wird, 1998 ansteht, nach verfassungskonformen Prinzipien vor sich geht.

Das heißt, es liegt jetzt an der Bundesregierung, hier einzuschreiten, damit wir endlich zu verfassungskonformen Zuständen kommen, und es liegt an Ihnen, ob Sie diese Bundesregierung dazu verhalten wollen, indem Sie diesem Fristsetzungsantrag zustimmen.

Ich appelliere wirklich an Sie, denn ich denke, daß die Instrumente, die die Mächtigen dieses Landes jetzt schon haben, ausreichen. Ich denke etwa an die Unterstützungserklärungen, die eine wahlwerbende Partei braucht. Da muß man zum Gemeindeamt hingehen, man muß sich daher deklarieren, daß man möchte, daß eine bestimmte Partei kandidiert, man wird vom Herrn Bürgermeister aufgeschrieben, damit man es sich auch gut merkt, wer hier für die Pluralität in dieser Demokratie eingetreten ist. Diese Instrument haben Sie ja noch immer, solange wir es nicht schaffen, die Bevölkerung auch dafür zu sensibilisieren, um das zu ändern. Aber wenigstens den Verfassungsgrundsatz des Verhältniswahlrechtes haben Sie durchzusetzen, denn der steht in der Verfassung! Das können Sie sich nicht so hinbiegen, wie Sie wollen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich weiß schon, daß Sie und die SPÖ das möchten. Kollege Cap ist gerade nicht da, ich hätte ihm gerne gesagt, wie gerne auch er ein Mehrheitswahlrecht hätte, denn er sagte nämlich wörtlich: "Gäbe es ein Mehrheitswahlrecht, dann könnte die SPÖ die Regierung alleine bilden." – Das hat er am 16. Jänner 1996 geglaubt. Er wird es nicht mehr lange glauben.

Sie lachen, Kollege Kiss. Ihr Kollege Neisser ist der nächste, der leidenschaftlich darüber nachdenkt. (Abg. Kiss: Ich habe nichts gesagt!) Aber Sie haben gelacht. Ich wollte mich jetzt nicht umdrehen, weil ich nicht mehr viel Zeit habe. Er weiß es ohnehin, ich habe auch mit ihm schon darüber gesprochen. Er findet, man sollte über ein Mehrheitswahlrecht nachdenken.

Ihr glaubt, weil ihr euch jetzt der Pluralität und der Konkurrenz stellen müßt, daß es leichter ist, einfach das Wahlrecht so zu gestalten, daß kleinere Parteien gar keine Chance haben. Das ist das Übel daran!

Wenn ihr die Verfassung in Richtung Mehrheitswahlrecht ändern wollt, dann werdet ihr eine Mehrheit brauchen, und wir werden hoffentlich offen darüber diskutieren, daß das unserer Verfassungskultur widerspricht. Aber solange wir den Grundsatz des Verhältniswahlrechts haben, so lange haben sich gefälligst auch die Landtagswahlordnungen daran zu orientieren! – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich habe schon darauf hingewiesen, daß den folgenden Rednern eine Redezeit von je 5 Minuten zur Verfügung steht.

Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Mag. Posch das Wort.

17.50

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Frau Abgeordnete Schmidt! Auch wenn ich Ihr Pathos und Ihr verfassungsrechtliches Plädoyer sehr schätze, würde ich doch Pluralität mit Verhältniswahlrecht nicht gleichsetzen. Pluralität ist theoretisch auch bei einem Mehrheitswahlrecht möglich. Das englische Beispiel, das ein sehr stark verzerrendes Mehrheitswahlrecht darstellt, hat sowohl demokratische Tradition als auch Pluralität. Deshalb würde ich das, was Sie hier in diesem Zusammenhang ausführten, so nicht gelten lassen wollen.

Zum vorliegenden Fristsetzungsantrag zum Entschließungsantrag 275/A (E) möchte ich jedoch bemerken, daß ich eine gewisse Sympathie für Ihr Anliegen nicht verhehlen kann, weil ich glaube, daß Parteien ab einer gewissen Größenordnung in den Legislativen repräsentativ vertreten sein sollten. Das Kärntner Wahlrecht steuert sicher einer sehr starken Zersplitterung oder, wenn man so will, italienischen Verhältnissen entgegen. Ein Kärntner Landtagsmandat entspricht nämlich nur etwa einem Prozent der abgegebenen Stimmen oder noch weniger.


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