Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 155

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sie wissen ganz genau, Frau Dr. Schmidt, daß wir in Kärnten Verhandlungen auf Landesebene geführt haben. Meine eigene Fraktion ist eine Anhängerin der 5-Prozent-Hürde für den Zugang zum Kärntner Landtag. Die sozialdemokratische Fraktion hat sich für eine 4-Prozent-Hürde ausgesprochen. (Abg. Mag. Stadler: Das könnte für die ÖVP gefährlich werden!) Einzig und allein die Österreichische Volkspartei in Kärnten hat dieses Begehren der Mehrheit des Kärntner Landtages blockiert – aus Koalitionstreue mit der SPÖ und aus keinem anderen Grund!

Wir glauben also, daß es durchaus gerechtfertigt wäre, auch im Bundesland Kärnten eine 5-Prozent-Hürde bei bestehendem Landtagswahlgesetz in entsprechender Form auszuverhandeln und einzuführen.

Daß die Zeichen der Zeit von vielen in Kärnten noch nicht erkannt worden sind und die Fairneß des innenpolitischen Dialoges daher nicht in der gleichen Weise wie in der überwiegenden Mehrheit der anderen Bundesländer praktiziert wird, liegt auf der Hand.

Ich möchte nur hinzufügen: Die 5-Prozent-Regelung erscheint uns auch deswegen sinnvoll, weil sie der Mehrheit der österreichischen Bundesländer entspricht. Das war auch die Meinung der freiheitlichen Fraktion bezüglich des Zugangs auf Bundesebene. Von seiten der Freiheitlichen wurde durch mehr als drei Jahrzehnte eine genau gleiche Formulierung des Verhältniswahlrechtes in Österreich unterstützt.

Ich sehe daher keinen Grund, warum ich mit meiner Fraktion Ihrem Begehren nicht die Zustimmung geben sollte. Ich glaube erstens, daß das Kärntner Wahlrecht in der bestehenden Form durchaus den demokratischen Regeln dieser Republik auch unter den Gesichtspunkten des Verhältniswahlrechtes entspricht, ich glaube aber zweitens auch, daß es sich die Kärntnerinnen und Kärntner nicht verdient haben, daß jeweils nach einer Wahl diese als undemokratisch und was weiß ich was alles abqualifiziert wird.

Die Wahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt, die dagegen erhobenen Einsprüche erfolgten aus rein parteitaktischen Gründen. Ich glaube daher, daß es sich die Kärntnerinnen und Kärntner verdient haben, durch eine neuerliche Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof in ihrer Meinung, ein demokratisches Wahlrecht zu haben, bestätigt zu werden.

Für Verhandlungen über ein Verhältniswahlrecht mit einer 5 Prozent-Klausel in Kärnten sind wir Freiheitlichen offen. Wir haben entsprechende Verhandlungen bereits geführt. Wir haben im Kärntner Landtag diese unsere Vorstellungen eingebracht und stehen jederzeit zur Verfügung, sie auch in die Praxis umzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr hat sich Frau Abgeordnete Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte, Sie haben das Wort.

18.02

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine recht traurige Kurzdebatte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, auch Ihre Zwischenrufe finde ich sehr traurig, denn das Wesen einer Fristsetzung besteht darin, daß bis zu einem bestimmten Zeitpunkt über einen Antrag im Ausschuß beraten und befunden werden muß. Das Wesen einer Fristsetzung besteht nicht darin, Herr Abgeordneter Wurmitzer und Herr Abgeordneter Posch, daß Sie sich inhaltlich mit dem Antrag identifizieren müssen. Einer Fristsetzung nicht zuzustimmen, heißt aber, eine ausführliche und in die Tiefe gehende Debatte zu verweigern. Die einzige Debatte, die wir haben, ist diese 5-Minuten-Debatte. So schaut es aus mit Ihrem Demokratieverständnis! – Das zum ersten.

Zweitens: Die Autonomie des Landesverfassungsgesetzgebers wird von niemandem hier in Frage gestellt. Nur gibt es in dieser Republik – noch, sage ich – das Prinzip, daß die Kontrolle von jemandem ausgeübt wird, der in einer bestimmten Materie das Sagen hat. Das haben Sie sogar bei irgendeiner Wahl plakatiert: Macht braucht Kontrolle. Offenbar braucht man Kontrolle in Kärnten aber nicht so sehr.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite