Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 190

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Vorentwürfen des Österreichischen Krankenanstaltenplanes. Nun sind diese Krankenhäuser abgesichert, und alle unsere Krankenhausstandorte bleiben erhalten. Im Gerede waren zum Beispiel bei uns in der Steiermark Kalwang und Vorau. Aber gerade diese Häuser sind baulich und technisch auf dem neuesten Stand, und es ist besser, die Aufgaben zu ordnen als zuzusperren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Berücksichtigung von Bedarfs-, Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsfaktoren sieht auch der Großgeräteplan vor. Durch eine optimale Standortwahl für Großgeräte soll eine gute Versorgung der Bevölkerung erreicht werden. Aufgrund des raschen technischen Fortschrittes ist der Planungshorizont des Großgeräteplanes bis Ende 1998 festgelegt. Mit dem Großgeräteplan und aufgrund bundesländerübergreifenden Planens können zukünftig teure Doppelinvestitionen vermieden werden; ich denke da zum Beispiel an das Gamma-Knife, das vom Bund in Graz installiert wurde. Daraufhin wurde von der Stadt Wien ein eigenes Gerät angeschafft. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern, als es hieß, die Jetti-Tante kann doch nicht nach Graz fahren. Dadurch ist natürlich die Auslastung von beiden Geräten nicht effizient.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir können dem Krankenanstaltenplan und dem Großgeräteplan positiv gegenüberstehen, und meine, daß die Mittel, die dafür vorhanden sind, effizient eingesetzt werden. Und aufgrund dieser Pläne geschieht das.

Frau Bundesministerin! Ich möchte auch noch jene Gesetze, die heute beschlossen werden, aus steirischer Sicht betrachten. In der Steiermark hat man sich stets für die Einführung einer leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung ausgesprochen. Auch in der Umsetzungsphase ist die Steiermark mit dabei. Das steiermärkische Krankenanstaltenfinanzierungsgesetz ist fertig und soll am 10. Dezember 1996 im Landtag beschlossen werden. Auch die Besetzung der Landeskommission ist fixiert, und die konstituierende Sitzung wird Mitte Dezember stattfinden.

Meine Damen und Herren! Auch mit der Rufbereitschaft gibt es in der Steiermark weniger Probleme, denn mit der Ärztekammer wurde akkordiert, daß die Rufbereitschaft von Fachärzten in Ausbildung, welche schon einige Erfahrung aufweisen, durchgeführt wird. Die Einsatzbereitschaft eines fertigen Facharztes innerhalb von 15 Minuten ist bei uns gewährleistet. Diese Regelung besteht in der Steiermark sowohl in den Landeskrankenhäusern als auch in den Ordensspitälern bereits seit einigen Jahren und hat sich bestens bewährt.

Der neue Gesetzentwurf des Krankenanstaltengesetzes hat den Vorteil, daß dieser Status quo nun legalisiert wird. Langfristig ist natürlich auch in der Steiermark das Ziel, die Vollversorgung mit Fachärzten anzubieten.

Mit den vorliegenden Gesundheitsgesetzen werden Verbesserungen in vielen Bereichen erzielt werden.

Frau Bundesministerin! Ihnen und den Beamten gehört natürlich für diese so lange geführten Verhandlungen auch herzlicher Dank ausgesprochen. (Beifall bei der SPÖ.) Die Gesundheitspolitik hatte bisher ihren Stellenwert – und sie wird bei uns in Österreich auch in Zukunft ihren hohen Stellenwert beibehalten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt vom Herrn Abgeordneten Mag. Haupt vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. Die restliche Redezeit Ihres Klubs beträgt 12 Minuten.

20.35

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal sagen, daß dieses Gesetz sicherlich zwei gute Dinge hat: Erstens ist damit der Poker um die Schließung von kleinen Krankenanstalten in Österreich und die Verunsicherung in diesem Bereich für viele Gott sei Dank beendet, für manche leider nicht.


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