Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 191

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Ich möchte Kollegen Wurmitzer recht geben, der meinte, daß es das Krankenhaus Waiern in unserem Wahlbezirk, aber auch das Krankenhaus Sierning durchaus verdient haben, weiterhin existieren zu dürfen, anstatt nach 120 Jahren beziehungsweise nach einem kürzeren Zeitraum geschlossen zu werden.

Ich komme aus der Gemeinde Spittal an der Drau und habe es dort schmerzlich erlebt, was es bedeutet, Rufbereitschaft vorzufinden, und zwar in einer Zeit, in der die Gesetze in Österreich anders gelautet haben. Ich habe auch erlebt, was es für einen Bezirk wie Spittal an der Drau bedeutet, wenn dort die Geburtenstation jahrelang geschlossen bleibt, weil keine entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ich kann daher die Meinung vieler Vorredner dazu nicht teilen, daß es im Rahmen dieses Bundesgesetzes durchwegs zu Verbesserungen gekommen ist, denn es ist klar und deutlich eine Verschlechterung, daß nunmehr zum Standardkrankenhaus nur mehr eine interne und eine chirurgische und nicht mehr eine gynäkologische Abteilung gehören, um das hier auch einmal klar und deutlich zu deponieren.

Frau Bundesministerin! Meine kritische Haltung gegenüber der Rufbereitschaft ist Ihnen ja bekannt. Ich glaube auch, daß der Weg, so wie er jetzt gewählt wird, nämlich die Rufbereitschaft einzuführen, ohne die Mindeststandards der ärztlichen und der sonstigen Dienstregelungen im Krankenanstaltenbereich für das Pflegepersonal zu regeln, schlicht und einfach inakzeptabel ist. In den letzten Tagen hat man gehört und war in den Zeitungen zu lesen, daß, zumindest bis zum Jahr 2005, nicht einmal die Mindeststandards der EU in Österreich gelten, die Durchrechnungszeiträume auch nach diesem Zeitpunkt nicht gelten und in den Krankenanstalten schlicht und einfach das schwächste Glied der Kette, nämlich die Ärzte in Ausbildung, belastet werden. Daher glaube ich, daß hier keine gute Arbeit geleistet wird.

Ich glaube darüber hinaus auch, daß einige der durchaus in gemäßigtem Ton vorgetragenen Bedenken von Leuten, die vom Fach sind, hier nicht so einfach beiseitezuwischen sind. Ich möchte nur einen einzigen Brief, und zwar jenen von Dr. Werner Poewe von der TILAK Innsbruck, der Universitätsklinik für Neurologie, verlesen. Er schrieb am 12. November 1996:

"Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Mit Sorge haben wir die Diskussion um die Rufbereitschaft der Ärzte in den österreichischen Krankenhäusern mitverfolgt. Die sich jetzt abzeichnende Lösung enthält eine unseres Erachtens gefährliche Lücke für die neurologische Notfallversogung der österreichischen Patienten. Cerebrovaskuläre Notfälle im Sinne von Hirninfarkten und intracerebralen Blutungen gehören ebenso wie epileptische Anfälle, Anfallsserien im Sinne von Staten zu den häufigen Akuteinweisungsgründen in Krankenhäuser weltweit und machen einen beträchtlichen Anteil der Notfallsversorgung in Nachtdiensten und an Feiertagsdiensten aus. Es ist ausgeschlossen, daß Patienten mit komplexen und potentiell lebensbedrohlichen Hirnkreislaufstörungen außerhalb einer fachspezifischen neurologischen Betreuung die in diesen Fällen in der Regel erforderliche, korrekte diagnostische Zuordnung und Therapie innerhalb der unverzichtbaren 6-Stunden-Grenze bekommen. Analoges gilt für das sofortige und korrekte Management komplexer und potentiell lebensbedrohlicher, epileptologischer Komplikationen." – Zitatende.

Ich glaube daher, all diese Dinge, auch das Wissen darum, daß die notwendige Notfallversorgung in den ersten Minuten und Stunden nicht gewährleistet sein kann, wenn man noch die Transporte in die Krankenanstalten und die Vorläufe miteinrechnet, und die höhere Rate von Spätfolgen, die man damit als Risiko in Kauf nimmt, lassen den Kostenfaktor deutlich verzerrt dargestellt erscheinen. Ich glaube darüber hinaus, daß auch der Druck auf die Turnusärzte ohne Arbeitszeitregelungen mit zwölf verpflichtenden Nachtdiensten eine unzumutbare Belastung ist. Jeden zweiten Tag und zwei Wochenenden im Monat rund um die Uhr im Einsatz zu sein – Herr Kollege Koppler, da werden Sie mir recht geben –, das sind unzumutbare Belastungen.

Wenn in der Ausbildungsphase mit zwei Jahren Berufserfahrung im Krankenhaus von einem Arzt die schwierigsten Situationen der Notfallmedizin beherrscht, erkannt und patientengerecht erledigt werden müssen, dann, so meine ich, kann es sich meistens nur um einen Glücksfall


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