Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 205

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(Abg. Dr. Schmidt: Die Klubobleute! – Abg. Schieder: Die Klubobmänner und -frauen!) Ich meinte: die Klubvorsitzenden. Ich bitte vielmals um Entschuldigung.

Auf die mündliche Berichterstattung zu Punkt 17 der Tagesordnung wurde meiner Information nach verzichtet.

Wir kommen daher sogleich zur Debatte.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Salzl. Ich erteile es ihm.

21.33

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute erneut einen Entschließungsantrag betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl aus TKV-Anlagen mit niedrigem Hygienestandard. Genau diese Thematik haben wir auch vor kurzem hier erörtert.

Ich habe schon damals auf die mangelnde Sterilisationssicherheit mancher TKV-Anlagen auch innerhalb der EU hingewiesen.

Ich habe darauf hingewiesen, daß Anlagen, die drucklos und mit Trockenerhitzung arbeiten, nicht dazu geeignet sind, den BSE-Erreger und andere hitzeresistente Keime, vor allem Sporenbildner, wirklich abzutöten.

Weiters habe ich darauf hingewiesen, daß derart mangelhafte Anlagen heute innerhalb der EU noch in Betrieb sind und somit verseuchte Produkte aus solchen Anlagen auch zu uns nach Österreich gelangen könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welch fatale Folgen ungenügend erhitztes und ungenügend sterilisiertes Futter haben kann, sehen wir derzeit an der BSE-Epidemie in Großbritannien sowie an negativen Auswirkungen in ganz Europa.

Wie vor kurzem in einem Expertenhearing ausgeführt wurde, haben unsere TKV-Anlagen – im Gegensatz zu diesen mangelhaften Anlagen – einen hohen Hygienestandard. Dieser Standard ist, in Verbindung mit dem Fütterungsverbot von Tier- und Knochenmehl an Wiederkäuer, der Grund dafür, daß BSE und auch andere Tierseuchen in Österreich Gott sei Dank bis dato kein Problem waren. Es geht nicht nur um BSE.

Ich erinnere daran, daß die Schweinepest vor kurzem in Deutschland einen Schaden in Höhe von zirka 2 Milliarden D-Mark verursacht hat und daß in südlichen Ländern gerade wieder die Maul- und Klauenseuche grassiert.

Zur Abwendung derartiger Risken wurde daher ursprünglich von Kollegen Firlinger ein Antrag auf generelles Fütterungsverbot von Tier- und Knochenmehl eingebracht. Nach Expertengesprächen und in Kenntnis des hohen Hygienestandards der österreichischen Anlagen wurde dann von mir ein Abänderungsantrag eingebracht, wonach das Fütterungsverbot nur für Produkte aus Anlagen mit niedrigem Hygienestandard gelten sollte, bei denen die Gefahr für unsere Haustiere und somit auch für den Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.

Es kam in der Folge sogar zu einem Fünfparteienantrag. Dieser wurde dem Plenum zugeleitet und sollte am 31. Oktober beschlossen werden. Da aber nicht sein kann, was nicht sein darf, daß man nämlich einem oppositionellen Antrag, wenn auch nur im Ausschuß, zustimmt, wurde der Antrag des Kollegen Firlinger an den Gesundheitsausschuß rückverwiesen. Kollege Firlinger hat dann etwas erbost – und das zu Recht – seinen Antrag zurückgezogen. Damit dieser Fünfparteienantrag, der somit gefallen wäre, aber doch noch beschlossen werden kann, habe ich schnell einen Entschließungsantrag eingebracht, um eine Grundlage für diese Fünfparteieneinigung zu schaffen. Umso erstaunter war ich dann im Gesundheitsausschuß, als die beiden


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