Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 40

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von Namen, unabhängig von Betrieben in jedem Bereich vermeiden, daß es zu Machtzusammenballungen kommt, zu Machtzusammenballungen, die letztlich zu Lasten unserer mittelständischen Wirtschaft gehen. Das ist eine ordnungspolitische Position und keine Einmischung in aktuelle Unternehmensüberlegungen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

12.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.05

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach einigen Vorbemerkungen zum Abgabenänderungsgesetz komme ich dann auch zur Hauptsache: zur Bank Austria.

Zum Abgabenänderungsgesetz möchte ich nur anmerken: Es gibt wieder einige rückwirkende Bestimmungen – zumindest eine habe ich gesehen, nämlich im Körperschaftsteuergesetz; vielleicht gibt es mehrere –, und ich meine, im Interesse aller Steuerzahler sollte man festhalten, daß derartige rückwirkende Bestimmungen ein Ärgernis sind.

Zweite Bemerkung: Es werden sämtliche Energieabgabengesetze, die im Mai 1996 beschlossen wurden, novelliert, aber nur hinsichtlich der Zahlungstermine für die Abgaben. Die Chance, Strom aus alternativen Energieträgern – Biomasse und so weiter – zu begünstigen, wurde wieder nicht wahrgenommen, sondern es bleibt alles beim alten.

Dritte Bemerkung: Im Karenzurlaubszuschußgesetz gibt es eine Novellierung des Einkommensbegriffs. Dagegen ist grundsätzlich nichts zu sagen. Nur, glaube ich, haben wir inzwischen unterschiedliche Einkommensbegriffe im Einkommensteuerrecht, bei der Notstandshilfe, beim Karenzurlaub, bei der Studienbeihilfe und in noch zwanzig anderen Gesetzen wahrscheinlich. Man sollte sich einmal Gedanken darüber machen, diesen Einkommensbegriff bei den einzelnen Transfers zu vereinheitlichen.

Nun zum Artikel XIII Abgabenänderungsgesetz: Da geht es um die Übertragung der Bundesanteile an der Bank Austria an die sogenannte Postholding. Ich habe mich schon im Ausschuß etwas darüber echauffiert, daß erstens dieser Abänderungsantrag in letzter Sekunde gekommen ist, und zweitens darüber, daß im Rahmen eines Abgabenänderungsgesetzes ausgerechnet diese Materie behandelt wird. Das mag rechtlich noch akzeptabel sein, unschön ist es auf jeden Fall. Ich habe mich im Ausschuß etwas drastischer ausgedrückt, aber ich möchte das hier nicht wiederholen. Auf analoge Weise könnte man strafrechtliche Änderungen demnächst im Rahmen der landwirtschaftlichen Marktordnung reformieren. Der Transparenz der Gesetzgebung dient das mit Sicherheit nicht.

Herr Bundesminister! Ich möchte gar nicht mit Ihnen darüber debattieren, ob die Postholding das geeignete Special Purpose Vehicle ist und ob die Modelle, die Sie uns auch im Ausschuß erklärt haben, mit der Optionsanleihe und diesen Put- und Call-Absicherungen und so weiter das Angemessene sind. Das würde ich gar nicht bestreiten. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Ist das jetzt der richtige Zeitpunkt für diese Reform?

Denn in dem Gesetz, das wir heute beschließen, steht ja nichts anderes drinnen, als daß die Bundesanteile an der Bank Austria der Postholding übertragen werden. Das Ziel ist offensichtlich, zunächst einmal ein paar Milliarden für das Budget zu lukrieren. Wie viele Milliarden, bleibt völlig offen, das ist im Gesetz nicht geregelt, sondern die Generalversammlung der Postholding wird das Konzept beschließen, nach dem die Bank-Austria-Anteile zu privatisieren sind.

Wer ist aber die Generalversammlung der Postholding? – Niemand anderer als unser geschätzter Bundesminister Klima. Das hätte man allerdings auch anders haben können, nämlich einfacher: Man hätte Klima beauftragen können, ein Privatisierungskonzept vorzulegen.

Die Postholding wird, sagen wir, 5 Milliarden sozusagen als Vorauszahlung für diese Anteile erlegen, 5 Milliarden, die sie natürlich nicht hat. Sie wird diese 5 Milliarden wieder auf dem Kapi


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