Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 72

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Städtebundes ausgerollt, und es wurde gesagt, daß darüber jahrelang verhandelt worden sei und jetzt sei der Konsultationsmechanismus endlich da. Es handelt sich um eine Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeindevertretungen. Aber Präsident Heinz Fischer sagt, das bewirke ja ohnehin nichts mehr und deshalb brauche man dafür auch kein eigenes Gesetz!

Ich glaube, dieses Interview ist etwas verkürzt wiedergegeben worden. Ich gehe schon davon aus, daß dieser Konsultationsmechanismus den Nationalrat in der einen oder anderen Form noch passieren muß. Vorweg möchte ich nur sagen: So toll, wie es hier – und auch vereinzelt von Journalisten – dargestellt wird, ist das nicht, denn das meiste, was beim Konsultationsmechanismus festgeschrieben wird, hat es bisher schon – allerdings wirkungslos – gegeben, und wenn sich der Konsultationsmechanismus auswirken sollte, dann in der Weise, daß in erster Linie der Bund dadurch belastet wird. Länder und Gemeinden bekommen zwar nicht gerade ein Vetorecht gegen Gesetze, die der Bund beschließt, aber sie bekommen – das ist jedenfalls die Intention – zusätzliche Einspruchsrechte.

Zu diesem Punkt muß ich schon anmerken: Der Konsultationsmechanismus bezieht sich im wesentlichen zunächst auf § 14 des Bundeshaushaltsgesetzes, das heißt auf die genaue Kalkulationspflicht für Gesetze. Diese haben wir auch bisher schon gehabt.

Jenes Ministerium, das sich am wenigsten an diese Kalkulationspflicht gehalten hat, ist das Bundesfinanzministerium selbst. Das ist im letzten Rechnungshofbericht nachzulesen.

Im wesentlichen soll jene Gebietskörperschaft die Kosten, die aus einem Gesetz resultieren, übernehmen, die das betreffende Gesetz oder die betreffende Maßnahme beschlossen hat. Das ist schön und gut. Aber diese Vorschrift geht primär zu Lasten des Bundes, weil es für die Gemeinden schwierig sein wird, Bestimmungen zu Lasten des Bundes zu erlassen.

Im Streitfall – heißt es in Artikel 4 des Konsultationsmechanismus – entscheidet der Verfassungsgerichtshof nach Artikel 137 B-VG. – Ja, mein Gott, bei groben Übertretungen finanzverfassungsrechtlicher Bestimmungen hätte der Verfassungsgerichtshof auch bisher schon angerufen werden können. Er wurde aber deshalb so gut wie nie angerufen, weil das schon im Vorfeld in den Verhandlungen zwischen den Bundesländern und dem Bund geklärt werden konnte.

Aber sicher geht es nicht an, daß irgendwelche – wenn auch sozusagen politisch hochrangige – Gremien von selbst beschließen, daß sie den Verfassungsgerichtshof quasi als Schiedsrichter anrufen können. In diesem Fall könnte das ja auch ich, wenn ich mit jemandem von Ihnen etwas vereinbare, tun.

Schließlich frage ich mich, ob nicht die wesentlichen Konfliktpunkte gerade durch den Konsultationsmechanismus ausgeschaltet wurden. Warum? – Weil in Artikel 5 festgelegt ist, daß zwei Bereiche davon ausgenommen sind. Welche Bereiche sind das? – Das Abgabenrecht und der Finanzausgleich. Das sind die primären Bereiche, wo das Zusammenwirken zwischen Bund, Ländern und Gemeinden festgelegt ist, und wenn das nach wie vor so bleibt – ich bin ja nicht dagegen, prinzipiell fühle ich mich ja zunächst einmal als Vertreter des Bundes und nicht irgendeines Bundeslandes –, wenn das also nicht geregelt ist, dann wird die Griffigkeit dieses Konsultationsmechanismus gering sein. (Abg. Dr. Kräuter: Entschuldigen Sie bitte, der Finanzausgleich wird ohnehin verhandelt! – Abg. Dr. Khol: Alle fünf Jahre!)

Ja, natürlich! Er wurde verhandelt, er wird verhandelt, und im Extremfall könnte eine Gebietskörperschaft, wenn sie sich tatsächlich überfahren fühlt, auch im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen unter Berufung auf das Finanzverfassungsgesetz dagegen Einspruch erheben.

Ich sage nicht, daß der Konsultationsmechanismus schlecht ist, aber ich tendiere eher zur Meinung von Präsidenten Heinz Fischer, daß er sozusagen nichts Besonderes ist. Es ist eben eine Verstärkung der auch bisher schon eingehaltenen Regel, daß verhandelt werden muß. Das ist in Ordnung! Aber wenn er weiter gehender wäre, wäre es problematisch, weil es als Blockade gegen den Bund, und zwar einseitig gegen den Bund, gerichtet sein könnte.


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