Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 75

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eingetreten, denen nach den derzeit geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht Rechnung getragen werden kann. Aus diesem Grund müssen vom Gesetzgeber die hiefür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Finanzjahr ordnungsgemäß abschließen zu können. Die hier vor uns liegende Regierungsvorlage wird all diesen Erfordernissen gerecht. Ich möchte nur kurz skizzieren, worum es dabei eigentlich geht, und dabei die Bedeutung dieser Gesetzesvorlage unterstreichen.

Der erste Artikel dieser Vorlage sorgt dafür, daß eine Rücklagenzuführung für Mittel, die nicht in Anspruch genommen wurden, geschaffen wird und damit die Finanzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel gesichert wird. Weiters wird in diesem Artikel niedergeschrieben, daß der Bund für allenfalls in späteren Jahren zu ersetzende Prozeßkosten aus derzeit anhängigen Gerichtsverfahren, die nicht in Anspruch genommen werden, diesbezügliche Ausgabenbeträge des Voranschlagsansatzes einer Rücklage zuführen kann.

Der zweite Artikel dieser Regierungsvorlage zielt darauf ab, daß Voranschlagssätze Titel und Paragraphen eröffnet werden, die die ordnungsgemäße Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben gewährleisten. Speziell im Unterrichtsbereich müssen gesonderte Voranschlagssätze eröffnet werden, um die Einnahmen der Schuleinrichungsvermietung – das sind die bekannten und diskutierten Entgelte aus der Vermietung von Turnsälen an Vereine – ordnungsgemäß verbuchen zu können.

Und der dritte Artikel beinhaltet vor allem Änderungen, die Personalmaßnahmen zulassen, die aufgrund von Reorganisationsmaßnahmen zu qualitativen Veränderungen führen.

Ergänzend zu diesem Punkt muß noch angeführt werden, daß, wenn diese qualitativen Veränderungen eine Kostenreduktion oder Kostenneutralität ergeben, durch verwaltungsökonomische Maßnahme eine rasche Reaktion gewährleistet werden soll, um die Kostenreduktion umsetzen zu können. Bis jetzt behinderte die strenge Bindung an den Stellenplan – hervorgerufen durch die Besoldungsreform – diese Maßnahmen.

Ebenfalls regelt Artikel III die Möglichkeit der Aufnahme von Ersatzkräften anstelle der weiblichen Bediensteten im Exekutivbereich, wenn diese den Karenzurlaub in Anspruch nehmen, denn die als positiv zu bewertende Entwicklung, nämlich eine ständig steigende Zahl von weiblichen Bediensteten im Exekutivbereich, macht diese Maßnahme unumgänglich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Diese Gesetzesvorlage, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1996 geändert werden soll, beinhaltet wichtige Änderungen, die eine ordnungsgemäße Gebarung gewährleisten und mit denen noch effizienter gearbeitet werden kann. Daher gebe ich beziehungsweise gibt meine Fraktion dieser Regierungsvorlage gerne die Zustimmung, und ich hoffe, daß Sie alle diesem Beispiel folgen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schreiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

14.49

Abgeordneter Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Budgetüberschreitungsgesetz ist – und das ist das zweite in diesem Jahr – ein Nachjustieren, Herr Bundesfinanzminister, wenn drei Faktoren schlagend werden:

Erstens: Man kann sich verschätzt haben. Zweitens: Es treten unvorhergesehene Ereignisse ein. Drittens: Einnahmenteile fallen aus oder werden reduziert.

Wir haben es hier mit einem Budgetüberschreitungsgesetz zu tun, das fürwahr kein sehr großes Volumen hat, lediglich 1,1 Milliarden Schilling. Ich frage mich, Herr Finanzminister, wie das im Jahre 1997 aussehen wird; wir haben bereits ein Budget für dieses Kalenderjahr. Führen Sie


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