Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 82

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· Eine Familienstudie im Auftrag der oö. Landesregierung hat ergeben, daß das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen einer Arbeiterfamilie mit 4 Kindern um 2000 Schilling unter dem offiziellen Existenzminimum von 7.200 Schilling liegt (Familienbeihilfen schon eingerechnet!)

· Die Anzahl der Familien mit einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen unter 6.200 Schilling liegt nach dieser Untersuchung in Oberösterreich bei 19.200.

Wohnen

Unter mehreren Gesichtspunkten ist Wohnen für viele ÖsterreicherInnen zum Problem geworden. Insbesondere jungen, kinderreichen und/oder einkommensschwachen Familien gelingt es zunehmend schwerer, adäquaten und erschwinglichen Wohnraum zu finden oder zu sichern. Die Zahl der an den österreichischen Gerichten anhängigen Delogierungsverfahren steigt von Jahr zu Jahr. Ebenso ist Wohnungslosigkeit österreichweit stetig im Steigen begriffen. Darin kommt zum Ausdruck, daß steigende Wohnungskosten, Arbeitslosigkeit, vermehrte Ver- und Überschuldung der Privathaushalte zu Krisen in der Wohnversorgung von immer größeren Teilen der Bevölkerung führen. In den letzten Jahren stiegen die Wohnkosten sowie die Betriebskosten in keiner Relation zu den realen Löhnen. Es besteht daher weniger ein Mangel an Wohnungen, als vielmehr ein Mangel an leistbarem Wohnraum für Haushalte mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen.

Obdachlosigkeit

Nach inoffiziellen Schätzungen (Österreichisches Kuratorium für Soziale Arbeit) gibt es in Österreich mindestens 20.000 Obdachlose. Eine offizielle Erhebung gibt es weder auf Bundes-, noch auf Länder- oder Gemeindeebene.

Schätzungen - etwa in Linz - sprechen bereits von 2.500 Obdachlosen, was bereits 1% der gesamten Linzer Bevölkerung ausmacht.

Altersarmut

50 Prozent der Frauen erhielten 1995 (Dezember) eine Alterspension, die geringer war als 7.710 Schilling (Männer 14.886 öS).

150.000 Frauen erhalten überhaupt keine eigenständige Altersversorgung.

Bei den Arbeiterinnen lag die durchschnittliche Alterspension im Dezember 1994 bei 6.739 öS, bei den Bäuerinnen bei 3.641 öS.

Bei den Bauern betrug die durchschnittliche Alterspension insgesamt (M + F) 6.410 öS (Dezember 1994).

Ein Drittel aller PensionistInnen hat einen Eigenpensionsanspruch unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, wovon zirka 1/10 der männlichen Pensionisten, aber 55 bis 60% der weiblichen Pensionistinnen betroffen sind.

420.000 Frauen über 60 Jahre haben überhaupt keinen eigenen Pensionsanspruch.

Die Bezugshöhe von InvaliditätspensionistInnen liegt bei 45% unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, wobei bei Frauen 2/3, bei Männern ca. 15% davon betroffen sind.

Angesichts dieser Zahlen und Fakten muß neu erklärt werden, was Armut in einer Wohlstandsgesellschaft heißt: etwa über so wenig Ressourcen zu verfügen, daß man vom hierzulande üblichen Leben ausgeschlossen ist, daß also, wie es Helmut Schüller formulierte, Heizung, Essen, Bildung für Kinder, Medikamente, vielleicht ein einfacher Urlaub und Wohnung zusammen für viele nicht mehr leistbar sind. Jedenfalls muß Armut im Kontext dessen gesehen werden, was als gesellschaftlich akzeptierter Mindeststandard gilt.


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