Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 87

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25. Ein Drittel aller PensionistInnen hat einen Eigenpensionsanspruch unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz. 420.000 Frauen über 60 haben überhaupt keinen eigenen Pensionsanspruch. Die Regelung des Ausgleichszulagenrichtsatzes garantiert keine eigenständige Alterssicherung und ist für viele, insbesondere weibliche Pensionistinnen, eine echte Armutsfalle.

a) Werden Sie sich dafür einsetzen, als einen ersten Schritt zur Existenzsicherung eine individuelle Grundsicherung wenigstens im Alter einzuführen?

b) Wenn ja, in welcher Form können Sie sich das vorstellen?

c) Wenn nein, wie haben Sie vor, die zunehmende Altersarmut, insbesondere bei Frauen, zu bekämpfen?

26. Die Sozialhilferichtsätze in Österreich sind in den einzelnen Bundesländern äußerst unterschiedlich und variieren zwischen ca. 4.600 und 6.200 Schilling. In einem kleinen Land wie Österreich sind solche Unterschiede durch nichts zu rechtfertigen.

a) Ist in diesem Zusammenhang daran gedacht, eine Bundesrahmengesetzgebung in Angriff zu nehmen und einheitliche Sozialhilfe- Mindeststandards einzuführen.

b) Wenn ja, bis wann?

c) Wenn nein, warum nicht?

27. Die in den einzelnen Bundesländern äußerst unterschiedlichen Sozialhilferichtsätze können auch in unterschiedlichem Ausmaß und bei unterschiedlichen Bedingungen gekürzt werden. Schon das Ursprungsniveau garantiert keine Existenzsicherung, schon gar nicht aber eine Reduktion auf 50% oder noch weniger.

Treten Sie dafür ein, daß auch im Bereich der Sozialhilfe ein Mindestniveau nicht unterschritten werden darf und auf welchem Niveau müßte sich eine solche Mindestsicherung befinden?

28. Eine Studie über SozialhilfebezieherInnen im Raum Linz weist eine DauerbezieherInnenquote von nur 2,2% auf, wovon 76% Frauen sind, von denen 41% geschieden und 38% ohne Pensionsanspruch sind.

a) Wie interpretieren Sie diese Zahlen?

b) Gibt es analoge Aussagen aus anderen Regionen?

c) Können Sie sich vorstellen, die DauerbezieherInnenquote bundesweit zu erheben?

29. Aus einzelnen Bundesländern haben wir erfahren, daß vermehrt BezieherInnen mit aufrechtem Arbeitsverhältnis einen berechtigten Sozialhilfeanspruch geltend machen.

a) Sind Ihnen solche Fakten bekannt?

b) In welcher Form wurden oder werden sie erhoben, wie interpretieren Sie diese Tatsache und welche Maßnahmen werden Sie gegen eine Fortsetzung dieses Trends setzen?

30. Arbeitslosigkeit führt mangels vorhandener Mindeststandards schon jetzt vermehrt zu Armut. Bereits 1989 führte der damalige BM Hesoun in einer Anfragebeantwortung aus: "In naher Zukunft steht deshalb weiter die Einführung eines wirklichen Mindeststandards in der Arbeitslosenversicherung auf der Tagesordnung".

Welche Maßnahmen sind in den nahezu auf den Tag genau 7 Jahren seit dieser Aussage gesetzt worden, und wie erklären Sie es, daß es noch immer keine Mindestsicherung im Arbeitslosenversicherungsrecht gibt und unseres Wissens nach auch keine in Aussicht ist?


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