Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 126

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daß die Freiheitlichen beziehungsweise die Abgeordneten hier im Hohen Haus keine Information aus anderen Ministerien haben, und glauben, Sie können mit einer wirklich unwahren Aussage über unsere Fragen hinweggehen.

Herr Bundeskanzler! Ein Zinssatz von 2 Prozent ist nicht marktkonform. Wenn Sie einen Zinssatz ansetzen, der marktkonform ist und in einer Größenordnung zwischen 4 und 5 Prozent liegt, dann hätten Zinsen in einer Größenordnung von 4,6 bis 5,9 Milliarden Schilling entrichtet werden müssen. Das wäre ein kapitalmäßiger Zinssatz gewesen.

Herr Bundeskanzler! Ich komme zu einer weiteren Fragebeantwortung. In Frage 20 fragen wir Freiheitlichen Sie: Wann werden Sie das seit Jahren versprochene und vom Rechnungshof bereits mehrfach geforderte Osthilfegesetz als Regierungsvorlage dem Nationalrat übermitteln, und auf welche Höhe beläuft sich der Schaden für den Steuerzahler aufgrund der vom Rechnungshof festgestellten Mängel in der österreichischen Osthilfe? – Wir bekommen von Ihnen als Antwort: Die Anregungen des Rechnungshofes bezogen sich im wesentlichen nicht auf die Osthilfe, sondern auf die humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung. Davon ausgehend, daß ich Hilfsmaßnahmen für die durch Naturkatastrophen, Kriegsereignisse oder ähnliches notleidende Bevölkerung eines Landes nicht als Schaden der Republik Österreich qualifiziere, halte ich fest, daß durch die vom Rechnungshof aufgezählten Mängel kein Schaden eingetreten ist.

Herr Bundeskanzler! Sie kennen den Rechnungshofbericht. Da geht es um Positionen. Zum Beispiel: Laut den allgemeinen Bedingungen waren bei Gütern von einem Vergabewert von mehr als 100 000 S drei Angebote einzuholen. Der Rechnungshof hat festgestellt, daß durch eine unrichtige Vergabe vermehrte Kosten von 50 Prozent entstanden sind, das entspricht einer Mehrbelastung von 400 000 S.

Der Rechnungshof hat festgestellt, daß im Dezember 1989 eine große Hilfsorganisation für Medikamentenlieferungen nach Rumänien eine Förderung von 6 Millionen Schilling erhalten hat. Mangels entsprechender Aufzeichnungen war aber nicht festzustellen, wohin die Lieferungen erfolgten und wie deren Aufteilung vorgenommen wurde.

Für eine Lieferung von 1 000 Tonnen Futtermitteln nach Rumänien, welche vom Bundeskanzleramt mit mehr als 3 Millionen Schilling unterstützt worden ist, fehlten Empfangsbestätigungen und Transportbescheinigungen.

Auch für eine Förderung von 10 Millionen Schilling für durchgeführte Hilfsmaßnahmen nach Kroatien fehlen Empfangsbestätigungen und Berichte über die Verteilung der Hilfslieferungen.

Gemäß Rahmenbeschluß der Bundesregierung im Jänner 1991 über 100 Millionen Schilling für die Vermeidung von Versorgungsengpässen in der ehemaligen UdSSR erhielt eine Hilfsorganisation 10 Millionen Schilling für Hilfsgüter mit dem Hinweis, daß nur Lieferungen bestimmter dringend benötigter Hilfsgüter durchgeführt werden sollen. Und was hat man der Bevölkerung geschickt? Algenkapseln, Mamelinsalben, Naturheilmittel wie Charitébutter, Chinapalm und Johanniskrautöl.

Herr Bundeskanzler, wenn Sie jetzt behaupten, der österreichischen Bevölkerung sei kein Schaden entstanden, weil Sie wahrscheinlich der Meinung sind, daß der Schaden jener Bevölkerung entstanden ist, die diese Hilfsmaßnahmen entgegennehmen wollte, dann täuschen Sie sich. Der österreichischen Bevölkerung, dem österreichischen Steuerzahler ist großer Schaden entstanden, weil Sie nicht die entsprechenden Kontrollmaßnahmen angesetzt haben, damit diese Hilfsgüter entsprechend ihrem Zweck ankommen und der Bevölkerung auch zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist unsere Kritik, Herr Bundeskanzler! Wir stellen eine Dringliche Anfrage mit konkreten Fragen, und Sie entziehen sich dieser Anfrage, Sie entziehen sich der Dringlichkeit, indem Sie die Fragen dem Hohen Haus nicht beantworten, und Sie beantworten die Anfrage zu spät, unvollständig und zum Teil nicht richtig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.49


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