Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 145

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Ein Ceterum censeo, meine Damen und Herren: Immer wenn es um Änderungen von Bestimmungen im Übergangsgesetz 1920 geht, kann ich nicht widerstehen, die längst überfällige Reform der Bezirksgerichtsstruktur in Salzburg, Oberösterreich und Steiermark einzumahnen. Es geht um diese anachronistische Bestimmung im Übergangsgesetz, wo die Zustimmung der Landesregierung für diese Justizangelegenheit erforderlich ist. Wenn die Vorgabe im Zusammenhang mit dem Konsultationsmechanismus, wonach der Zahler anschafft, ernst gemeint ist – ich habe die Worte des Landeshauptmannes Pröll noch im Ohr –, dann muß das auch für die Gerichtsstruktur in Österreich gelten. Dort ist es gerade umgekehrt. Dort schaffen die Länder an, und der Bund bezahlt.

Daher meine neuerliche Bitte an den abwesenden Klubobmann Khol: Geben Sie endlich den Weg frei, daß wir im Parlament eine effiziente und leistungsstarke Gerichtsorganisation beschließen können!

Die SPÖ wird den drei Verfassungsvorlagen zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rosenstingl. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

19.05

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die heutige Änderung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren wird der Startschuß für eine neue Belastungslawine gegeben. Das bedeutet nämlich, daß die Abgabe der Verantwortung für die Postgebühren zu diesem Zeitpunkt verfrüht ist beziehungsweise politische Feigheit darstellt.

Wir wissen doch ganz genau, daß die Rahmenbedingungen bei der Postausgliederung noch nicht geschaffen wurden. Es war eine unüberlegte Ausgliederung. Man weiß nicht, wie die Eröffnungsbilanz der Post ausschauen wird. Man weiß nicht, wie die Einnahmenentwicklung der Post im nächsten Jahr sein wird. Was wir wissen, ist, daß die Post 1997 wesentliche Mehreinnahmen braucht, wenn sie nicht entsprechend entschuldet wird. Das ist dadurch begründet, daß die Post durch eine falsche Budgetpolitik ruinös belastet wurde. Nun sollen aber für diese Belastung die Postkunden die Rechnung begleichen.

Der eigentliche Hintergrund für die heutige Änderung ist nämlich, daß die Gebührenerhöhung bei der Post schon feststeht. Ich möchte Ihnen die bereits feststehende Gebührenerhöhung, wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, es nicht wissen sollten, zur Kenntnis bringen.

Ich habe in der Hand ein Papier aus der Postgeneraldirektion. Dieses Papier ist mit "Tabelle 1" bezeichnet und hat die Überschrift "Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhung 1997". Darin wird ganz genau aufgegliedert, was man vorhat. Zum Beispiel Mehreinnahmen bei Massensendungen mit persönlicher Anschrift 81,5 Millionen Schilling. Ich möchte aber betonen, daß das gerechnet ist ab 1. Juli 1997. Man rechnet also damit, daß diese Gebührenerhöhung zu diesem Zeitpunkt erfolgen wird.

Bei Briefen und Postkarten: generelle Anhebung aller Tarife. Dann werden die Varianten dargestellt: 50 Gramm et cetera. Sonderbehandlungsrechte: Einschreibentgelte von 20 auf 30 S erhöht, Entgelte für Übernahmsbestätigung von 23 auf 30 S, Entgelt für eigenhändige Abgabe von 11 auf 15 S, Spätlingsentgelt von 6 auf 10 S, Leihzettelentgelt von 1 auf 3 S. Dann hat man vor, die Gebühren für Auslandspakete zu verteuern, natürlich auch für Inlandspakete, EMS zu verteuern, und es geht dann weiter auch mit einer Verteuerung der Gebühren bei Postanweisungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Verteuerungen, die bereits in einer Posttabelle vorgesehen sind, sollen ab 1. Juli 1997 für das Jahr 1997 615,03 Millionen Schilling ausmachen. Ich brauche Sie ja, glaube ich, nicht darauf hinzuweisen, daß das eine Belastung aller Post


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