Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 181

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Es stimmt auch nicht, was Kollege Kier gesagt hat, nämlich daß damit nur eine Variante und eine Möglichkeit offenbleibt. Er kann sie als GmbH belassen, und er hat dann die Möglichkeit, eine Zusammenführung mit Seibersdorf unter der Voraussetzung durchzuführen, daß die betriebswirtschaftliche Rechnung stimmt. (Abg. Dr. Graf: Ohne Kontrolle durch das Parlament, und das beanstanden wir!)

Meine Damen und Herren! Ich meine, daß das eine sehr gute Lösung ist, weil damit nichts endgültig festlegt wird, sondern die Möglichkeit offenbleibt, daß der betriebswirtschaftlich und auch im Sinne der Forschung in Österreich sinnvollste Weg gewählt wird, Herr Kollege. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. ) Da können Sie noch so schreien und sich noch so aufregen: Juristisch und sachlich war Ihre Anmerkung ganz einfach falsch! (Beifall bei der SPÖ.)

21.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

21.44

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Übereinstimmend wurde heute von allen festgestellt, was das eigentliche Asset des Arsenals ist: nicht der Sachwert und nicht das Grundstück, sondern schlicht und einfach die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter des Arsenals haben diese Gesellschaft in der Vergangenheit ausgezeichnet – und werden sie auch in der Zukunft auszeichnen.

Daher glaube ich, daß man, wenn sich jetzt die Rechtspersönlichkeit ändert, vom rein marktwirtschaftlichen Blickwinkel genau darauf besonderen Wert legen sollte. Man sollte darauf achten, daß die eingeführte Marke in irgendeiner Form erhalten bleibt.

Meine Damen und Herren! Darum haben wir einen Abänderungsantrag formuliert, den ich hiermit einbringen möchte.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Michael Spindelegger und Kollegen zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 423 der Beilagen: Bundesgesetz über die Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 523 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Der Titel des Gesetzes lautet:

"Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung"

2. In § 1 Abs. 1 zweiter Satz wird der Ausdruck "Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft m. b. H." durch den Ausdruck "Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft m.b.H." ersetzt.

*****

Ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist allerdings niemand mehr gemeldet. Die Debatte damit geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.


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