ministerium für Landesverteidigung eingerichtet ist, sondern um ein parlamentarisches Kontrollorgan in militärischen Angelegenheiten. Tatsächlich werden die Vorsitzenden der Kommission ja im Nationalrat gewählt, und die anderen Mitglieder werden auch von einem parlamentarischen Gremium bestellt.
Um diesen Tatsachen Rechnung zu tragen und die immerwährenden Versuche, militärische Weisungen gegenüber der parlamentarischen Beschwerdekommission zu erteilen, ein für allemal unmöglich zu machen, appelliert die Beschwerdekommission an das Hohe Haus, diese Passage des Gesetzes bei nächster Gelegenheit umzuformulieren. Nicht "Einrichtung beim Landesverteidigungsministerium", sondern "Parlamentarisches Kontrollorgan in militärischen Angelegenheiten" will die Beschwerdekommission heißen, meine Damen und Herren!
Dazu gehört auch, daß den Vorsitzenden der Beschwerdekommission die Möglichkeit eingeräumt werden soll, ebenso wie die entsprechenden Repräsentanten anderer parlamentarischer Kontrolleinrichtungen an den Verhandlungen des Nationalrates teilzunehmen, auch den Sitzungen der Ausschüsse und Unterausschüsse des Nationalrates beizuwohnen und dort jeweils das Wort ergreifen zu können.
Materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich wünscht sich die Beschwerdekommission, daß eine Verjährungsbestimmung eingeführt wird: Denn heute ist es theoretisch möglich, daß ein Grundwehrdiener, wenn er in seinem Zivilberuf irgendwann einmal in Pension geht und draufkommt, daß er alle Rückstände, die sich in seinem Leben angesammelt haben, aufarbeiten möchte, sich betreffend eines Geschehens, das 30 Jahre zurückliegt und sich während seines Grundwehrdienstes ereignet hat, mit einer Beschwerde an die Bundesheer-Beschwerdekommission wendet. – Wir wünschen uns, daß es eine Verjährungsfrist von einem Jahr geben soll.
Wir sind auch dafür, daß im Gesetz eine sogenannte Schwelle beschwerderechtlicher Relevanz eingeführt wird. Die Mitglieder und die Vorsitzenden der Beschwerdekommission wissen sehr wohl, daß das Bundesheer kein Verein höherer Töchter ist, sondern – noch – eine Gruppierung von vor allem jungen Männern und daß es dort nicht immer sehr vornehm zugehen kann und wird. Und so soll es eine gewisse Bagatellgrenze geben, um zu verhindern, daß wegen jeden Schmarrens von jemandem, dem gerade fad ist, die Beschwerdekommission angerufen und beschäftigt wird.
Das sind Wünsche, die die Kommission an den Nationalrat heranträgt und um deren rasche Verwirklichung sie bittet! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte die Gelegenheit, heute hier das Wort in dieser Sache ergreifen zu können, nicht vorübergehen lassen, ohne einem Mann für sein Wirken auch im Bereich der militärischen Beschwerdekommission zu danken, der aus den militärischen Dingen im Zusammenhang mit dem Parlament in den letzten Jahrzehnten nicht wegzudenken ist: Es ist dies der Abgeordnete zum Nationalrat Walter Mondl. Er ist seit mehr als einem Vierteljahrhundert ununterbrochen Mitglied der Bundesheer-Beschwerdekommission. Er ist nunmehr seit zwölf Jahren ununterbrochen einer der drei Vorsitzenden. Er zieht sich jetzt, wie es so schön heißt, in den wohlverdienten Ruhestand zurück. Seine Sachkenntnis, sein Idealismus, sein Einsatz sind Faktoren, die in der Beschwerdekommission immer in Erinnerung bleiben werden. Und wir werden uns immer freuen, wenn er von außen auf uns zukommen und mit uns weiter das Gespräch suchen wird! (Beifall bei den Freiheitlichen, der SPÖ, der ÖVP und dem Liberalen Forum. )
Ich als der amtsführende Vorsitzende der Bundesheer-Beschwerdekommission kann versprechen, daß wir, die Mitglieder, uns weiter bemühen werden, mit großem Eifer und mit dem Bemühen nach Recht und Gerechtigkeit den Anliegen der Soldaten aller Ränge und Alterskassen Rechnung zu tragen und im Interesse des Parlaments unsere Aufgaben in der Kommission zu erfüllen. (Beifall bei den Freiheitlichen, der SPÖ, der ÖVP und dem Liberalen Forum.)
21.58
Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.